Definitionen
Reisemangel
§ 651i Abs. 2 BGB · ZivilrechtEin Reisemangel liegt vor, wenn die Pauschalreise den geschuldeten Leistungsanforderungen nicht entspricht. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit; soweit eine solche nicht vereinbart ist, kommt es auf die Eignung für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen an, und wenn auch ein solcher Nutzen nicht vorausgesetzt ist, auf die Eignung für den gewöhnlichen Nutzen sowie die bei Pauschalreisen der gleichen Art übliche und vom Reisenden nach der Art der Pauschalreise zu erwartende Beschaffenheit. Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.
Soweit die Beschaffenheit vereinbart ist, geht sie allgemeinen Erwartungen an die Reise vor.
- 1Vereinbarte BeschaffenheitSoweit eine Beschaffenheit vereinbart ist, wird die Reise daran gemessen.
- 2Vertraglich vorausgesetzter NutzenFehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, zählt die Eignung für den vertraglich vorausgesetzten Nutzen.
- 3Gewöhnlicher Nutzen und BeschaffenheitSonst zählen gewöhnlicher Nutzen sowie die bei dieser Reiseart übliche und erwartbare Beschaffenheit.
- 1Vereinbarte Beschaffenheit Soweit eine Beschaffenheit vereinbart ist, wird die Reise daran gemessen.
- 2Vertraglich vorausgesetzter Nutzen Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, zählt die Eignung für den vertraglich vorausgesetzten Nutzen.
- 3Gewöhnlicher Nutzen und Beschaffenheit Sonst zählen gewöhnlicher Nutzen sowie die bei dieser Reiseart übliche und erwartbare Beschaffenheit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea bucht bei einem Reiseveranstalter für einen Gesamtpreis einen Hin- und Rückflug sowie drei Hotelübernachtungen. 2Für das Zimmer ist ein eigenes Bad vereinbart. Im Hotel erhält Lea ein Zimmer ohne eigenes Bad und nutzt während des gesamten Aufenthalts ein Gemeinschaftsbad auf dem Flur. Die Flüge und alle übrigen Reiseleistungen werden wie gebucht und pünktlich erbracht.
Trifft „Reisemangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPauschalreiseDie Buchung verbindet Personenbeförderung und Beherbergung zu einer einheitlichen Reise.
- 2erfülltNichterfüllung der geschuldeten LeistungsanforderungenDas bereitgestellte Zimmer hat nicht das ausdrücklich vereinbarte eigene Bad.
1Lea bucht bei einem Reiseveranstalter für einen Gesamtpreis einen Hin- und Rückflug sowie drei Hotelübernachtungen. Für das Zimmer ist ein eigenes Bad vereinbart. Im Hotel erhält Lea für alle drei Nächte das gebuchte Zimmer mit eigenem Bad. Die Flüge und alle übrigen Reiseleistungen werden wie gebucht und pünktlich erbracht.
Trifft „Reisemangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPauschalreiseDie Buchung verbindet Personenbeförderung und Beherbergung zu einer einheitlichen Reise.
- 2fehltNichterfüllung der geschuldeten LeistungsanforderungenDas zugesagte Bad ist vorhanden; auch die übrigen Leistungen werden vollständig, rechtzeitig und wie vereinbart erbracht.
Typische Fehler
FehlerNur ausgeführte, aber fehlerhafte Reiseleistungen werden auf einen Reisemangel geprüft.
RichtigAuch ausgebliebene oder unangemessen verspätete Reiseleistungen begründen einen Reisemangel.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema