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Rang (Grundpfandrecht)

§ 879 BGB · Zivilrecht

Der Rang eines Grundpfandrechts bestimmt grundsätzlich die Reihenfolge, in der mehrere an demselben Grundstück bestehende Rechte bei der Verwertung (insbesondere der Zwangsversteigerung) aus dem Erlös befriedigt werden. Ohne eingetragene abweichende Rangbestimmung richtet sich der Rang bei Rechten in derselben Grundbuchabteilung nach ihrer Eintragungsreihenfolge, bei Rechten in verschiedenen Abteilungen nach dem Eintragungstag. Bei Eintragung am selben Tag in verschiedenen Abteilungen besteht Gleichrang.

Merksatz

Grundsätzlich entscheidet innerhalb einer Abteilung die Eintragungsreihenfolge, zwischen verschiedenen Abteilungen dagegen der Eintragungstag.

Wie wirkt der frühere Eintragungstag?Verglichen werden Rechte in verschiedenen Abteilungen ohne eingetragene Rangabweichung. Der frühere Eintragungstag entscheidet.
  1. Tag 1
    Grunddienstbarkeit in Abteilung II
    Eintragung am ersten Tag.
  2. Tag 2
    Grundschuld in Abteilung III
    Eintragung am folgenden Tag: Die Grundschuld steht im Rang hinter der Grunddienstbarkeit.
  1. Grunddienstbarkeit in Abteilung II Eintragung am ersten Tag.
  2. Grundschuld in Abteilung III Eintragung am folgenden Tag: Die Grundschuld steht im Rang hinter der Grunddienstbarkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die A-Bank und die B-Bank haben jeweils eine Grundschuld an demselben Grundstück von Lena. Die Grundschuld der A-Bank ist in Abteilung III vor derjenigen der B-Bank eingetragen; eine andere Reihenfolge ist im Grundbuch nicht festgelegt. Beide Banken verlangen bei der gerichtlichen Versteigerung dieses Grundstücks nur die Auszahlung der eingetragenen Grundschuldbeträge aus dem Erlös. Die A-Bank verlangt, vor der B-Bank ausgezahlt zu werden.

Trifft „Rang (Grundpfandrecht)“ hier zu?

„Rang (Grundpfandrecht)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Rechte an demselben Grundstück
    Die beiden Grundschulden belasten dasselbe Grundstück.
    erfüllt
  2. 2
    Befriedigung aus dem Verwertungserlös
    Beide Banken wollen wegen ihrer Grundschulden am Verwertungserlös teilhaben.
    erfüllt
  3. 3
    Beanspruchte Befriedigungsreihenfolge entspricht den Rangregeln
    Der beanspruchte Vorrang der A-Bank entspricht der Eintragungsreihenfolge innerhalb derselben Abteilung.
    erfüllt
BFall B

1Die A-Bank und die B-Bank haben jeweils eine Grundschuld an demselben Grundstück von Lena. Die Grundschuld der A-Bank ist in Abteilung III vor derjenigen der B-Bank eingetragen; eine andere Reihenfolge ist im Grundbuch nicht festgelegt. 2Beide Banken verlangen bei der gerichtlichen Versteigerung dieses Grundstücks nur die Auszahlung der eingetragenen Grundschuldbeträge aus dem Erlös. Die B-Bank verlangt, vor der A-Bank ausgezahlt zu werden.

Trifft „Rang (Grundpfandrecht)“ hier zu?

„Rang (Grundpfandrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beanspruchte Befriedigungsreihenfolge entspricht den Rangregeln

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Rechte an demselben Grundstück
    Die beiden Grundschulden belasten dasselbe Grundstück.
    erfüllt
  2. 2
    Befriedigung aus dem Verwertungserlös
    Beide Banken wollen wegen ihrer Grundschulden am Verwertungserlös teilhaben.
    erfüllt
  3. 3
    Beanspruchte Befriedigungsreihenfolge entspricht den Rangregeln
    Der beanspruchte Vorrang der B-Bank widerspricht der Eintragungsreihenfolge innerhalb derselben Abteilung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBei Eintragungen in verschiedenen Abteilungen am selben Tag wird aus der früheren Uhrzeit ein Vorrang abgeleitet.

RichtigOhne eingetragene abweichende Rangbestimmung haben diese Rechte gleichen Rang; die Uhrzeit entscheidet nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine außerhalb des Grundbuchs vereinbarte Rangabweichung wird bereits als wirksam behandelt.

RichtigEine vom gesetzlichen Rang abweichende Bestimmung muss im Grundbuch eingetragen sein; eine bloße Vereinbarung genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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