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Rädelsführer

§ 129 Abs. 5 Satz 2 StGB, § 129a Abs. 4 StGB · Strafrecht

Rädelsführer ist, wer in einer Vereinigung oder Zusammenrottung eine führende, richtungweisende Rolle einnimmt, indem er durch seine Initiative, seinen Einfluss oder seine organisatorische Tätigkeit maßgeblich auf deren Willensbildung oder Aktionen einwirkt, ohne dass eine formelle Leitungsstellung erforderlich ist.

Merksatz

Entscheidend ist der maßgebliche Einfluss auf die Gruppe, nicht die bloße Teilnahme an ihren Aktionen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Zwölf Personen haben sich vor Jahren zu einer festen Gruppe mit gemeinsamer Kasse und verbindlichen Regeln zusammengeschlossen, um Betreiber von Tierversuchslaboren durch nächtliche Brandanschläge auf deren Gebäude zur Aufgabe zu zwingen. 1Jana gehört zu dieser Gruppe, 2bestimmt die Ziele und Termine und verteilt die Aufgaben; die anderen richten sich nach ihren Entscheidungen. Einen offiziellen Leitungsposten hat sie nicht.

Trifft „Rädelsführer“ hier zu?

„Rädelsführer“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung innerhalb einer Vereinigung oder Zusammenrottung
    Jana ist Mitglied eines auf Dauer angelegten, organisierten Zusammenschlusses, der ein gemeinsames Ziel mit Straftaten verfolgt.
    erfüllt
  2. 2
    Führende Rolle durch maßgebliche Einflussnahme
    Jana gibt durch ihre Entscheidungen die Richtung der gemeinsamen Aktivitäten vor.
    erfüllt
BFall B

Zwölf Personen haben sich vor Jahren zu einer festen Gruppe mit gemeinsamer Kasse und verbindlichen Regeln zusammengeschlossen, um Betreiber von Tierversuchslaboren durch nächtliche Brandanschläge auf deren Gebäude zur Aufgabe zu zwingen. 1Jana gehört seit der Gründung dazu, fährt bei den Anschlägen den Lieferwagen und zahlt regelmäßig in die gemeinsame Kasse. Über Ziele, Termine und Aufgaben entscheiden ausschließlich andere Mitglieder; Jana befolgt deren Anweisungen und hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss.

Trifft „Rädelsführer“ hier zu?

„Rädelsführer“ trifft nicht zu.Es fehlt: Führende Rolle durch maßgebliche Einflussnahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung innerhalb einer Vereinigung oder Zusammenrottung
    Jana ist Mitglied eines auf Dauer angelegten, organisierten Zusammenschlusses, der ein gemeinsames Ziel mit Straftaten verfolgt.
    erfüllt
  2. 2
    Führende Rolle durch maßgebliche Einflussnahme
    Jana übernimmt lediglich zugewiesene Aufgaben, ohne die Entscheidungen der Gruppe maßgeblich zu beeinflussen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerRädelsführerschaft wird mit einer förmlichen Bestellung zum Leiter gleichgesetzt.

RichtigAuch ohne offiziellen Leitungsposten kann eine tatsächlich ausgeübte Führungsrolle genügen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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