Definitionen
Publikums-KG
ZivilrechtEine Publikums-KG ist eine Kommanditgesellschaft, die nicht auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis der Gesellschafter beruht, sondern auf eine Vielzahl von Kapitalanlegern als Kommanditisten ausgerichtet ist, die sich typischerweise ohne gegenseitige Kenntnis allein zu Kapitalanlagezwecken beteiligen. Auf sie finden wegen der körperschaftlichen Struktur und der fehlenden personalistischen Grundlage gesellschaftsrechtliche Grundsätze des Kapitalgesellschaftsrechts entsprechende Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Mehrheitsbeschlüsse und des Minderheitenschutzes.
Die Zahl der Anleger allein entscheidet nicht; maßgeblich ist auch die fehlende persönliche Vertrauensgrundlage.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine im Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft 3nimmt 500 Personen als Kommanditisten auf, die nur Geld anlegen und Erträge erzielen wollen. Die Gesellschaft wirbt öffentlich für die Beteiligungen. 2Die Anleger kennen einander nicht und werden ohne Rücksicht auf persönliche Beziehungen aufgenommen.
Trifft „Publikums-KG“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsform der KommanditgesellschaftDie Gesellschaft hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.
- 2erfülltKeine persönliche VertrauensgrundlagePersönliches Vertrauen zwischen den Gesellschaftern bildet nicht die Grundlage der Beteiligung.
- 3erfülltAusrichtung auf viele Kapitalanleger als KommanditistenDie Gesellschaft richtet sich an zahlreiche Kommanditisten, die sich ausschließlich zur Kapitalanlage beteiligen.
1Eine im Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft 3hat 60 Kommanditisten, die nur Geld anlegen und Erträge erzielen wollen. Die 60 Anleger kennen einander seit Jahrzehnten persönlich und haben die Gesellschaft gerade wegen ihres gegenseitigen Vertrauens gemeinsam gegründet. Weitere Personen werden nicht aufgenommen.
Trifft „Publikums-KG“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsform der KommanditgesellschaftDie Gesellschaft hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.
- 2fehltKeine persönliche VertrauensgrundlageDie Gesellschaft beruht gerade auf dem persönlichen Vertrauen der Anleger untereinander.
- 3erfülltAusrichtung auf viele Kapitalanleger als KommanditistenDie Gesellschaft vereint zahlreiche Kommanditisten, die sich ausschließlich zur Kapitalanlage beteiligen.
Typische Fehler
FehlerDie Publikums-KG wird wegen ihrer körperschaftlichen Struktur als Kapitalgesellschaft eingeordnet.
RichtigIhre Rechtsform bleibt die Kommanditgesellschaft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema