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Prozessführungsbefugnis

Die Prozessführungsbefugnis ist die Befugnis, einen Rechtsstreit im eigenen Namen über ein fremdes oder eigenes Recht zu führen; sie ist als Sachurteilsvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen. Sie besteht grundsätzlich, wenn ein eigenes Recht geltend gemacht wird; bei einem fremden Recht bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigung (gesetzliche Prozessstandschaft) oder einer wirksamen Ermächtigung durch den Rechtsinhaber und eines eigenen schutzwürdigen Interesses an der Prozessführung (gewillkürte Prozessstandschaft).

Merksatz

Bei behaupteten eigenen Rechten hängt die Prozessführungsbefugnis grundsätzlich nicht von der tatsächlichen Rechtsinhaberschaft ab.

Prozessführung oder Rechtsinhaberschaft?Die Prozessführungsbefugnis betrifft die Zulässigkeit, die Aktivlegitimation die Begründetheit der Klage.
Prozessführungsbefugnis
Aktivlegitimation
Gegenstand
Befugnis, im eigenen Namen über ein Recht zu streiten.
Materielle Berechtigung des Klägers am geltend gemachten Recht.
Prüfungsort
Zulässigkeit der Klage.
Begründetheit der Klage.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Mara hat ihrer Bank zur Sicherung eines Kredits eine offene Forderung gegen einen Kunden übertragen. Die Bank hat Mara ausdrücklich erlaubt, diese Forderung im eigenen Namen vor Gericht einzufordern. Jeder eingezogene Betrag verringert Maras Kreditschuld. 1Mara verklagt den Kunden im eigenen Namen auf Zahlung an die Bank.

Trifft „Prozessführungsbefugnis“ hier zu?

„Prozessführungsbefugnis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prozessführung im eigenen Namen
    Mara tritt selbst als Klägerin auf und nicht als Vertreterin der Bank.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenes Recht oder Voraussetzungen einer Prozessstandschaft
    Mara ist zur Geltendmachung des fremden Rechts ermächtigt und hat wegen der Verringerung ihrer Kreditschuld ein eigenes schutzwürdiges Interesse.
    erfüllt
BFall B

Mara hat ihrer Bank zur Sicherung eines Kredits eine offene Forderung gegen einen Kunden übertragen. Die Bank hat Mara ausdrücklich untersagt, diese Forderung im eigenen Namen vor Gericht einzufordern. Jeder eingezogene Betrag verringert Maras Kreditschuld. 1Mara verklagt den Kunden im eigenen Namen auf Zahlung an die Bank.

Trifft „Prozessführungsbefugnis“ hier zu?

„Prozessführungsbefugnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigenes Recht oder Voraussetzungen einer Prozessstandschaft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prozessführung im eigenen Namen
    Mara tritt selbst als Klägerin auf und nicht als Vertreterin der Bank.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenes Recht oder Voraussetzungen einer Prozessstandschaft
    Für die fremde Forderung fehlt Mara trotz ihres eigenen schutzwürdigen Interesses die erforderliche Ermächtigung.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Aktivlegitimation

1Lena verklagt Paul im eigenen Namen auf Zahlung von 200 Euro und 2behauptet, sie habe ihm ihr Fahrrad für diesen Betrag verkauft. Tatsächlich hat ihre Schwester ihr eigenes Fahrrad im eigenen Namen an Paul verkauft; Lena war an dem Geschäft nicht beteiligt.

Trifft „Prozessführungsbefugnis“ hier zu?

„Prozessführungsbefugnis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prozessführung im eigenen Namen
    Lena tritt selbst als Klägerin auf.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenes Recht oder Voraussetzungen einer Prozessstandschaft
    Lena behauptet einen eigenen Kaufpreisanspruch; die tatsächliche Berechtigung ihrer Schwester betrifft die Aktivlegitimation.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der gewillkürten Prozessstandschaft wird allein auf die Ermächtigung durch den Rechtsinhaber abgestellt.

RichtigZusätzlich ist ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Prozessführenden an der Prozessführung erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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