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Psychische Beihilfe

§ 27 StGB · Strafrecht

Psychische Beihilfe liegt vor, wenn der Gehilfe die vorsätzlich begangene rechtswidrige Tat eines anderen durch psychische Einwirkung, etwa durch Bestärken des Tatentschlusses, Rat, Ermutigung oder Zusage von Unterstützung, tatsächlich fördert oder erleichtert. Dabei muss sein Vorsatz sowohl die Haupttat als auch die eigene Hilfeleistung umfassen.

Merksatz

Psychische Unterstützung muss die Haupttat tatsächlich fördern oder erleichtern.

Bestärken oder Tatentschluss hervorrufen?Die Gegenüberstellung zeigt den Unterschied bei der Willensbeeinflussung: Ein vorhandener Tatentschluss wird bestärkt oder erst hervorgerufen.
Psychische Beihilfe
Anstiftung
Tatentschluss
Beim Bestärken besteht der Tatentschluss bereits.
Der Tatentschluss wird erst hervorgerufen.
Weitere Unterstützung
Auch Rat oder eine Unterstützungszusage können die Tat fördern.
Rat oder eine Unterstützungszusage genügen nur, wenn sie den Tatentschluss hervorrufen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben ist fest entschlossen, in einem Elektronikladen fremde Kopfhörer zu stehlen, zögert aber aus Angst vor Entdeckung. 3Anna kennt den Plan und will Ben durch Zuspruch bei der Durchführung helfen. 2Ihr Zuspruch nimmt Ben die Angst und bestärkt ihn in seinem Entschluss. 1Ben steckt die Kopfhörer heimlich ein und verlässt den Laden, um sie zu behalten, ohne zu bezahlen.

Trifft „Psychische Beihilfe“ hier zu?

„Psychische Beihilfe“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzlich begangene rechtswidrige Haupttat
    Ben begeht durch die bewusste Wegnahme der fremden Kopfhörer einen rechtswidrigen Diebstahl.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche psychische Förderung oder Erleichterung
    Annas Zuspruch erleichtert die Tatausführung, indem er Bens Hemmungen vermindert.
    erfüllt
  3. 3
    Vorsatz hinsichtlich Haupttat und Hilfeleistung
    Anna kennt die geplante Tat und will sie durch ihre Ermutigung unterstützen.
    erfüllt
BFall B

Ben ist fest entschlossen, in einem Elektronikladen fremde Kopfhörer zu stehlen, zögert aber aus Angst vor Entdeckung. 3Anna kennt den Plan und will Ben durch Zuspruch bei der Durchführung helfen. Sie schickt ihm eine ermutigende Nachricht, die ihn wegen eines technischen Fehlers nie erreicht. 1Ben steckt die Kopfhörer heimlich ein und verlässt den Laden, um sie zu behalten, ohne zu bezahlen.

Trifft „Psychische Beihilfe“ hier zu?

„Psychische Beihilfe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächliche psychische Förderung oder Erleichterung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzlich begangene rechtswidrige Haupttat
    Ben begeht durch die bewusste Wegnahme der fremden Kopfhörer einen rechtswidrigen Diebstahl.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche psychische Förderung oder Erleichterung
    Die nicht angekommene Nachricht kann Ben weder bestärken noch seine Tatausführung erleichtern.
    fehlt
  3. 3
    Vorsatz hinsichtlich Haupttat und Hilfeleistung
    Anna will die ihr bekannte Tat unterstützen, auch wenn ihre Nachricht wirkungslos bleibt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie bloße Kenntnis und innere Billigung einer fremden Tat werden bereits als psychische Beihilfe behandelt.

RichtigErforderlich ist eine psychische Einwirkung, die die Haupttat tatsächlich unterstützt.

Voraussetzung vergessen

FehlerGeprüft wird nur, ob der Gehilfe seine eigene Handlung bewusst vorgenommen hat.

RichtigSein Vorsatz muss sich sowohl auf die Haupttat als auch auf die unterstützende Wirkung seines Beitrags beziehen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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