Definitionen
Prozessuale Tat
§ 264 StPO · StrafrechtDie prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO ist das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach der Lebensauffassung einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bildet, der mit dem in der Anklage bezeichneten Ereignis nach Zeit, Ort und Beteiligten so eng zusammenhängt, dass er mit ihm eine natürliche Einheit darstellt; sie umfasst alle Handlungen und Unterlassungen, die mit dem angeklagten Lebenssachverhalt in einem inneren Zusammenhang stehen, unabhängig von ihrer rechtlichen Bewertung.
Eine andere rechtliche Bewertung allein macht aus demselben Geschehen keine neue prozessuale Tat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Anklage wirft Lara vor, am Montag in einem Kaufhaus eine Uhr mitgenommen zu haben, ohne sie zu bezahlen. In der Verhandlung stellt sich heraus, dass Lara die Kassiererin unmittelbar vor dem Einstecken der Uhr mit einem Messer bedroht hatte, damit diese nicht eingreife.
Trifft „Prozessuale Tat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhalten des AngeklagtenDie zusätzlich bekannt gewordene Drohung ist ein Verhalten der angeklagten Lara.
- 2erfülltNatürliche Einheit mit dem angeklagten EreignisDie Drohung sollte das Mitnehmen der Uhr ermöglichen und gehört unmittelbar zum selben Geschehen.
Die Anklage wirft Lara vor, am Montag in einem Kaufhaus eine Uhr mitgenommen zu haben, ohne sie zu bezahlen. In der Verhandlung stellt sich außerdem heraus, dass 1Lara drei Wochen später in einer anderen Stadt ein Fahrrad aus einem abgeschlossenen Keller gestohlen hat. Die Idee, das Fahrrad mitzunehmen, kam ihr erst an diesem späteren Tag.
Trifft „Prozessuale Tat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhalten des AngeklagtenAuch das später bekannt gewordene Verhalten stammt von der angeklagten Lara.
- 2fehltNatürliche Einheit mit dem angeklagten EreignisDer spätere Fahrraddiebstahl ist zeitlich, räumlich und sachlich vom angeklagten Geschehen getrennt.
Typische Fehler
FehlerMehrere materiell-rechtliche Taten werden stets als mehrere prozessuale Taten behandelt.
RichtigEine prozessuale Tat kann mehrere materiell-rechtliche Taten umfassen, wenn die Handlungen mit dem angeklagten Geschehen eine natürliche Einheit bilden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema