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Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen

§ 66 VwGO · Öffentliches Recht

Der Beigeladene kann den Rechtsstreit mit eigenen Prozesshandlungen selbständig führen; bei Sachanträgen ist er auf den Rahmen der Anträge eines Beteiligten beschränkt, sofern er nicht notwendig beigeladen ist. Er ist dabei weder auf die Unterstützung eines bestimmten Hauptbeteiligten beschränkt noch an dessen Prozessführung gebunden.

Merksatz

Einfache Beiladung bindet an den Antragsrahmen, nicht an die Prozessführung eines bestimmten Hauptbeteiligten.

Beiladung oder einfache Nebenintervention?Links stehen die Rechte nach der Verwaltungsgerichtsordnung, rechts die Grenzen der einfachen Nebenintervention im Zivilprozess.
Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen
Einfache Nebenintervention
Unterstützte Partei
Keine Festlegung auf die Unterstützung einer bestimmten Hauptpartei.
Unterstützung der Partei, der der Nebenintervenient beigetreten ist.
Widerspruch im Vortrag
Eigenes Tatsachenvorbringen darf dem eines Hauptbeteiligten widersprechen.
Vorbringen im Widerspruch zu Erklärungen der unterstützten Hauptpartei bleibt insoweit unwirksam.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Stadt untersagt Mara, ihre Garage als Werkstatt zu nutzen, nachdem sich Paul, dem das Nachbargrundstück gehört, über Lärm beschwert hat. Mara klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Untersagung; die Stadt beantragt, die Klage abzuweisen. 1Das Gericht hat Paul als weiteren Beteiligten in das Verfahren aufgenommen. 2Paul schreibt selbst an das Gericht und 3beantragt ebenfalls, die Klage abzuweisen.

Trifft „Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen“ hier zu?

„Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung als Beigeladener
    Durch die gerichtliche Beiladung hat Paul die Stellung eines Beteiligten erhalten.
    erfüllt
  2. 2
    Selbständiges Tätigwerden im Verfahren
    Paul handelt selbst und überlässt die Prozessführung nicht allein der Stadt.
    erfüllt
  3. 3
    Sachantrag im Antragsrahmen oder notwendige Beiladung
    Pauls Antrag stimmt mit dem Antrag der Stadt überein und bleibt damit im vorgegebenen Antragsrahmen.
    erfüllt
BFall B

Die Stadt untersagt Mara, ihre Garage als Werkstatt zu nutzen, nachdem sich Paul, dem das Nachbargrundstück gehört, über Lärm beschwert hat. Mara klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Untersagung; die Stadt beantragt, die Klage abzuweisen. 1Das Gericht hat Paul als weiteren Beteiligten in das Verfahren aufgenommen. 2Paul schreibt selbst an das Gericht und beantragt zusätzlich, die Stadt zu verpflichten, Mara auch das Abstellen von Lastwagen auf ihrem Hof zu verbieten.

Trifft „Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen“ hier zu?

„Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sachantrag im Antragsrahmen oder notwendige Beiladung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung als Beigeladener
    Durch die gerichtliche Beiladung hat Paul die Stellung eines Beteiligten erhalten.
    erfüllt
  2. 2
    Selbständiges Tätigwerden im Verfahren
    Paul handelt selbst und überlässt die Prozessführung nicht allein der Stadt.
    erfüllt
  3. 3
    Sachantrag im Antragsrahmen oder notwendige Beiladung
    Die Entscheidung über Maras Klage gestaltet Pauls Rechte nicht unmittelbar, sodass keine notwendige Beiladung vorliegt; sein zusätzlicher Antrag geht über die Anträge der Beteiligten hinaus.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der selbständigen Stellung wird gefolgert, dass jeder Beigeladene auch abweichende Sachanträge stellen dürfe.

RichtigNur ein notwendig Beigeladener darf Sachanträge stellen, die vom Rahmen der Anträge der übrigen Beteiligten abweichen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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