Definitionen
Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen
§ 66 VwGO · Öffentliches RechtDer Beigeladene kann den Rechtsstreit mit eigenen Prozesshandlungen selbständig führen; bei Sachanträgen ist er auf den Rahmen der Anträge eines Beteiligten beschränkt, sofern er nicht notwendig beigeladen ist. Er ist dabei weder auf die Unterstützung eines bestimmten Hauptbeteiligten beschränkt noch an dessen Prozessführung gebunden.
Einfache Beiladung bindet an den Antragsrahmen, nicht an die Prozessführung eines bestimmten Hauptbeteiligten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Stadt untersagt Mara, ihre Garage als Werkstatt zu nutzen, nachdem sich Paul, dem das Nachbargrundstück gehört, über Lärm beschwert hat. Mara klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Untersagung; die Stadt beantragt, die Klage abzuweisen. 1Das Gericht hat Paul als weiteren Beteiligten in das Verfahren aufgenommen. 2Paul schreibt selbst an das Gericht und 3beantragt ebenfalls, die Klage abzuweisen.
Trifft „Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellung als BeigeladenerDurch die gerichtliche Beiladung hat Paul die Stellung eines Beteiligten erhalten.
- 2erfülltSelbständiges Tätigwerden im VerfahrenPaul handelt selbst und überlässt die Prozessführung nicht allein der Stadt.
- 3erfülltSachantrag im Antragsrahmen oder notwendige BeiladungPauls Antrag stimmt mit dem Antrag der Stadt überein und bleibt damit im vorgegebenen Antragsrahmen.
Die Stadt untersagt Mara, ihre Garage als Werkstatt zu nutzen, nachdem sich Paul, dem das Nachbargrundstück gehört, über Lärm beschwert hat. Mara klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Untersagung; die Stadt beantragt, die Klage abzuweisen. 1Das Gericht hat Paul als weiteren Beteiligten in das Verfahren aufgenommen. 2Paul schreibt selbst an das Gericht und beantragt zusätzlich, die Stadt zu verpflichten, Mara auch das Abstellen von Lastwagen auf ihrem Hof zu verbieten.
Trifft „Prozessführungsbefugnis des Beigeladenen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellung als BeigeladenerDurch die gerichtliche Beiladung hat Paul die Stellung eines Beteiligten erhalten.
- 2erfülltSelbständiges Tätigwerden im VerfahrenPaul handelt selbst und überlässt die Prozessführung nicht allein der Stadt.
- 3fehltSachantrag im Antragsrahmen oder notwendige BeiladungDie Entscheidung über Maras Klage gestaltet Pauls Rechte nicht unmittelbar, sodass keine notwendige Beiladung vorliegt; sein zusätzlicher Antrag geht über die Anträge der Beteiligten hinaus.
Typische Fehler
FehlerAus der selbständigen Stellung wird gefolgert, dass jeder Beigeladene auch abweichende Sachanträge stellen dürfe.
RichtigNur ein notwendig Beigeladener darf Sachanträge stellen, die vom Rahmen der Anträge der übrigen Beteiligten abweichen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema