Definitionen
Prozessgericht des ersten Rechtszugs
§ 767 Abs. 1 ZPO · ZivilrechtDas Prozessgericht des ersten Rechtszugs ist das Gericht, bei dem der Rechtsstreit in erster Instanz anhängig ist oder zuletzt anhängig war.
Entscheidend ist die erstinstanzliche Befassung, nicht die aktuelle Instanz des Rechtsstreits.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Als erste Instanz hat das Landgericht Köln einen Kunden zur Zahlung einer offenen Rechnung verurteilt. Der Kunde legt gegen das Urteil Berufung ein.
Trifft „Prozessgericht des ersten Rechtszugs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAktuelle oder zuletzt bestehende AnhängigkeitDer Rechtsstreit war bis zum erstinstanzlichen Urteil beim Landgericht anhängig.
- 2erfülltErstinstanzliche FunktionDas Landgericht hat den Rechtsstreit im ersten Rechtszug entschieden.
Das Landgericht Köln verurteilt einen Kunden zur Bezahlung einer offenen Rechnung. 1Der Kunde legt Berufung ein, über die das Oberlandesgericht Köln entscheidet.
Trifft „Prozessgericht des ersten Rechtszugs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAktuelle oder zuletzt bestehende AnhängigkeitDer Rechtsstreit ist für das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht anhängig.
- 2fehltErstinstanzliche FunktionDas Oberlandesgericht wird als Berufungsgericht in zweiter Instanz tätig.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, dass die Bezeichnung ein noch laufendes erstinstanzliches Verfahren voraussetzt.
RichtigAuch nach Abschluss des Verfahrens bleibt das Gericht erfasst, bei dem der Rechtsstreit zuletzt erstinstanzlich anhängig war.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema