Definitionen
Prozesszinsen
§ 291 BGB · ZivilrechtProzesszinsen sind gesetzliche Zinsen, die der Schuldner auf eine Geldschuld ab Eintritt der Rechtshängigkeit (§ 261 ZPO), bei späterer Fälligkeit jedoch erst ab dieser, zu zahlen hat, auch wenn er nicht im Verzug ist und ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Zinssatz beträgt grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung grundsätzlich neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB); § 288 Abs. 3 und § 289 Satz 1 BGB sind entsprechend zu beachten.
Für Prozesszinsen zählt das spätere Ereignis: Rechtshängigkeit oder Fälligkeit, nicht der Verzug.
- Zeitpunkt 1RechtshängigkeitDie Geldschuld ist noch nicht fällig. Prozesszinsen fallen noch nicht an.
- Zeitpunkt 2Spätere FälligkeitMit der späteren Fälligkeit sind beide Voraussetzungen für die Verzinsung erfüllt.
- Rechtshängigkeit Die Geldschuld ist noch nicht fällig. Prozesszinsen fallen noch nicht an.
- Spätere Fälligkeit Mit der späteren Fälligkeit sind beide Voraussetzungen für die Verzinsung erfüllt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna hat Ben privat 1.000 Euro geliehen und den Betrag vollständig ausgezahlt. 3Vereinbart ist die Rückzahlung am 3. März 2026. 2Annas Klage auf Rückzahlung der 1.000 Euro wird Ben am 5. März 2026 zugestellt. Am 10. März 2026 hat Ben noch nichts gezahlt.
Trifft „Prozesszinsen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeldschuldBen schuldet die Rückzahlung eines Geldbetrags.
- 2erfülltRechtshängigkeit des ZahlungsanspruchsMit der Zustellung der Klage wird der Zahlungsanspruch rechtshängig.
- 3erfülltFälligkeit der GeldschuldDie Rückzahlung ist am betrachteten 10. März bereits fällig.
1Anna hat Ben privat 1.000 Euro geliehen und den Betrag vollständig ausgezahlt. Vereinbart ist die Rückzahlung am 7. April 2026. 2Annas Klage auf Rückzahlung der 1.000 Euro am vereinbarten Tag wird Ben am 5. März 2026 zugestellt. Am 10. März 2026 hat Ben noch nichts gezahlt.
Trifft „Prozesszinsen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeldschuldBen schuldet die Rückzahlung eines Geldbetrags.
- 2erfülltRechtshängigkeit des ZahlungsanspruchsAuch die Klage auf künftige Zahlung macht den Zahlungsanspruch mit ihrer Zustellung rechtshängig.
- 3fehltFälligkeit der GeldschuldAm betrachteten 10. März ist die Rückzahlung noch nicht fällig, sodass bis dahin keine Prozesszinsen entstehen.
Typische Fehler
FehlerDie Voraussetzungen der Verzugszinsen werden auf Prozesszinsen übertragen und deshalb Verzug verlangt.
RichtigProzesszinsen können auch ohne Verzug und ohne vorherige Mahnung anfallen.
FehlerOhne Verbraucherbeteiligung werden für jede Geldforderung neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angesetzt.
RichtigDer Zinssatz von neun Prozentpunkten gilt nur für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung; ansonsten gelten grundsätzlich fünf Prozentpunkte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema