Definitionen
Positive Kenntnis
§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB · ZivilrechtPositive Kenntnis liegt vor, wenn der Betroffene von dem maßgeblichen Umstand tatsächlich und sicher weiß, d.h. ihn als gegeben erkannt hat; bloßes Kennenmüssen oder grob fahrlässige Unkenntnis genügen nicht.
Entscheidend ist tatsächliches Wissen, nicht allein die Möglichkeit, den maßgeblichen Umstand zu erfahren.
- 10.03.2026Anspruch entstehtAlle Voraussetzungen des Anspruchs sind erfüllt.
- 20.04.2026Positive KenntnisDer Gläubiger erfährt die anspruchsbegründenden Tatsachen und wer der Schuldner ist.
- 31.12.2026VerjährungsbeginnMit Ablauf dieses Tages setzt die regelmäßige Verjährungsfrist ein.
- Anspruch entsteht Alle Voraussetzungen des Anspruchs sind erfüllt.
- Positive Kenntnis Der Gläubiger erfährt die anspruchsbegründenden Tatsachen und wer der Schuldner ist.
- Verjährungsbeginn Mit Ablauf dieses Tages setzt die regelmäßige Verjährungsfrist ein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mia sieht, wie ihr namentlich bekannter Nachbar Paul beim Radfahren kurz auf sein Handy schaut und dabei ihr geparktes Auto zerkratzt. 2Sie erkennt sowohl Paul als auch den Schaden an ihrem Auto.
Trifft „Positive Kenntnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMaßgeblichkeit des UmstandsDie Beschädigung, ihr Hergang und die Identität des Verursachers sind für Mias Ersatzanspruch maßgeblich.
- 2erfülltTatsächliches und sicheres WissenMia hat den Vorgang selbst beobachtet und kennt den Schaden sowie dessen Verursacher.
1Mias namentlich bekannter Nachbar Paul schaut beim Radfahren kurz auf sein Handy und zerkratzt dabei ihr geparktes Auto. Mia ist zu dieser Zeit im Haus und hat von dem Vorfall noch nichts erfahren.
Trifft „Positive Kenntnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMaßgeblichkeit des UmstandsDie Beschädigung, ihr Hergang und die Identität des Verursachers sind für Mias Ersatzanspruch maßgeblich.
- 2fehltTatsächliches und sicheres WissenMia weiß noch nichts von der Beschädigung ihres Autos.
Typische Fehler
FehlerDer Beginn der regelmäßigen Verjährung wird stets von positiver Kenntnis abhängig gemacht.
RichtigFür den Verjährungsbeginn kann statt tatsächlicher Kenntnis auch grob fahrlässige Unkenntnis genügen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema