Definitionen
Perpetuierungsprinzip
StrafrechtDas Perpetuierungsprinzip besagt, dass die Hehlerei eine durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage an der unmittelbar erlangten Sache aufrechterhält oder vertieft. Ein bloßer wirtschaftlicher Zusammenhang einer Ersatzsache mit der Vortat genügt nicht.
Die Hehlerei schützt vor der Verfestigung einer bereits durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Tom stiehlt Lea eine Armbanduhr. 2Mia weiß von dem Diebstahl und kauft Tom die Uhr für die Hälfte ihres Werts ab, um sie selbst zu tragen. Tom übergibt ihr die Uhr.
Trifft „Perpetuierungsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch die Vortat geschaffene rechtswidrige VermögenslageDer Diebstahl schafft zulasten von Lea eine rechtswidrige Vermögenslage.
- 2erfülltFortsetzung an der unmittelbar erlangten SacheMia übernimmt gerade die gestohlene Uhr und verfestigt damit die rechtswidrige Vermögenslage.
1Tom stiehlt Lea 500 Euro. Damit kauft er bei einem Händler eine neue Armbanduhr. Mia weiß, wie Tom die Uhr bezahlt hat, und kauft sie ihm für die Hälfte ihres Werts ab, um sie selbst zu tragen. Tom übergibt ihr die Uhr.
Trifft „Perpetuierungsprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch die Vortat geschaffene rechtswidrige VermögenslageDer Diebstahl des Geldes hat zulasten von Lea eine rechtswidrige Vermögenslage geschaffen.
- 2fehltFortsetzung an der unmittelbar erlangten SacheDie Uhr ist nur eine mit der Beute gekaufte Ersatzsache und nicht selbst durch den Diebstahl erlangt.
Typische Fehler
FehlerEine mit gestohlenem Geld gekaufte Sache wird allein wegen ihrer Finanzierung als taugliche Hehlereisache behandelt.
RichtigDie bloße Finanzierung aus der Beute genügt nicht; entscheidend ist die unmittelbar durch die Vortat erlangte Sache.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema