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Perpetuierungsprinzip

Strafrecht

Das Perpetuierungsprinzip besagt, dass die Hehlerei eine durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage an der unmittelbar erlangten Sache aufrechterhält oder vertieft. Ein bloßer wirtschaftlicher Zusammenhang einer Ersatzsache mit der Vortat genügt nicht.

Merksatz

Die Hehlerei schützt vor der Verfestigung einer bereits durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Tom stiehlt Lea eine Armbanduhr. 2Mia weiß von dem Diebstahl und kauft Tom die Uhr für die Hälfte ihres Werts ab, um sie selbst zu tragen. Tom übergibt ihr die Uhr.

Trifft „Perpetuierungsprinzip“ hier zu?

„Perpetuierungsprinzip“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage
    Der Diebstahl schafft zulasten von Lea eine rechtswidrige Vermögenslage.
    erfüllt
  2. 2
    Fortsetzung an der unmittelbar erlangten Sache
    Mia übernimmt gerade die gestohlene Uhr und verfestigt damit die rechtswidrige Vermögenslage.
    erfüllt
BFall B

1Tom stiehlt Lea 500 Euro. Damit kauft er bei einem Händler eine neue Armbanduhr. Mia weiß, wie Tom die Uhr bezahlt hat, und kauft sie ihm für die Hälfte ihres Werts ab, um sie selbst zu tragen. Tom übergibt ihr die Uhr.

Trifft „Perpetuierungsprinzip“ hier zu?

„Perpetuierungsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fortsetzung an der unmittelbar erlangten Sache

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage
    Der Diebstahl des Geldes hat zulasten von Lea eine rechtswidrige Vermögenslage geschaffen.
    erfüllt
  2. 2
    Fortsetzung an der unmittelbar erlangten Sache
    Die Uhr ist nur eine mit der Beute gekaufte Ersatzsache und nicht selbst durch den Diebstahl erlangt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine mit gestohlenem Geld gekaufte Sache wird allein wegen ihrer Finanzierung als taugliche Hehlereisache behandelt.

RichtigDie bloße Finanzierung aus der Beute genügt nicht; entscheidend ist die unmittelbar durch die Vortat erlangte Sache.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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