Definitionen
Organisatorisch-personelle Legitimation
Art. 20 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDie organisatorisch-personelle Legitimation ist eine Form demokratischer Legitimation und bezeichnet die ununterbrochene Legitimationskette vom Staatsvolk bis hin zu dem konkret handelnden staatlichen Amtswalter, dessen Bestellung unmittelbar durch Volkswahl oder mittelbar durch ihrerseits personell demokratisch legitimierte Organe oder Amtsträger erfolgt.
Entscheidend ist, ob die Bestellung des handelnden Amtswalters lückenlos auf das Staatsvolk zurückgeführt werden kann.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Die Wahlberechtigten wählen bei der Bundestagswahl die Abgeordneten. Diese wählen die Bundestagspräsidentin. 1Die Präsidentin weist einen Besucher, der im Gebäude laut herumschreit, an, das Parlamentsgebäude zu verlassen.
Trifft „Organisatorisch-personelle Legitimation“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln eines staatlichen AmtswaltersDie Bundestagspräsidentin handelt bei der Ausübung ihres Hausrechts als staatliche Amtswalterin.
- 2erfülltLückenlose personelle Rückführung auf das StaatsvolkDie Wahl durch die ihrerseits vom Volk gewählten Abgeordneten vermittelt die personelle Legitimation.
Ein Gesetz überlässt einem privaten Freizeitverein allein die Auswahl und Ernennung der Leiterin einer staatlichen Genehmigungsbehörde. Die Vereinsmitglieder wurden weder vom Volk noch von staatlichen Stellen bestellt; staatliche Stellen dürfen an der Auswahl und Ernennung nicht mitwirken. 1Die Leiterin entscheidet über einen Antrag aus dem Aufgabenbereich der Behörde.
Trifft „Organisatorisch-personelle Legitimation“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln eines staatlichen AmtswaltersDie Leiterin übt als Entscheidungsträgerin einer staatlichen Behörde Staatsgewalt aus.
- 2fehltLückenlose personelle Rückführung auf das StaatsvolkDer allein ernennende Verein besitzt keine personelle demokratische Legitimation, die er vermitteln könnte.
Typische Fehler
FehlerEine gesetzliche Grundlage für das Behördenhandeln wird bereits als ausreichende personelle Legitimation angesehen.
RichtigDie gesetzliche Grundlage allein ersetzt nicht die personelle Rückführung der Amtsbestellung auf das Staatsvolk.
FehlerFür jeden Amtswalter wird eine unmittelbare Wahl durch das Volk verlangt.
RichtigAuch eine mittelbare Bestellung durch personell demokratisch legitimierte Organe oder Amtsträger kann die erforderliche Legitimation vermitteln.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema