Definitionen
Der öffentliche Glaube einer Urkunde bezeichnet die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde für und gegen jedermann, soweit sie zum vollen Beweis bestimmter Tatsachen bestimmt und geeignet ist. Bei beurkundeten Erklärungen erfasst er grundsätzlich den Erklärungsvorgang, nicht die Wahrheit des Erklärungsinhalts. Der Beweis einer unrichtigen Beurkundung bleibt zulässig.
Die Beurkundung einer Erklärung beweist nicht automatisch die Wahrheit ihres Inhalts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Bei einem Grundstücksverkauf erstellt die zuständige Notarin eine Urkunde in der vorgeschriebenen Form. Darin hält sie fest, dass Verkäuferin Anna vor ihr erklärt habe, den Kaufpreis erhalten zu haben. Anna hat dies erklärt, obwohl noch kein Geld gezahlt wurde. 2Käufer Ben möchte mit der Urkunde nachweisen, dass Anna diese Erklärung abgegeben hat.
Trifft „Öffentlicher Glaube“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÖffentliche UrkundeDie zuständige Notarin nimmt die Urkunde innerhalb ihres Aufgabenbereichs in der vorgeschriebenen Form auf.
- 2erfülltVolle Beweiskraft für die konkrete AngabeDie besondere Beweiskraft umfasst die Abgabe der Erklärung vor der Notarin.
1Bei einem Grundstücksverkauf erstellt die zuständige Notarin eine Urkunde in der vorgeschriebenen Form. Darin hält sie fest, dass Verkäuferin Anna vor ihr erklärt habe, den Kaufpreis erhalten zu haben. Anna hat dies erklärt, obwohl noch kein Geld gezahlt wurde. Käufer Ben möchte mit der Urkunde nachweisen, dass der Kaufpreis tatsächlich gezahlt wurde.
Trifft „Öffentlicher Glaube“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÖffentliche UrkundeDie zuständige Notarin nimmt die Urkunde innerhalb ihres Aufgabenbereichs in der vorgeschriebenen Form auf.
- 2fehltVolle Beweiskraft für die konkrete AngabeDie Notarin bezeugt die Abgabe der Erklärung, nicht die tatsächliche Zahlung des Kaufpreises.
Typische Fehler
FehlerDie besondere Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde wird für unwiderleglich gehalten.
RichtigEs darf bewiesen werden, dass der beurkundete Vorgang unrichtig wiedergegeben wurde.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema