Definitionen
Öffentliche Verwaltung
Art. 45 IV AEUV · Öffentliches RechtÖffentliche Verwaltung im Sinne des Art. 45 IV AEUV umfasst Tätigkeiten, die eine unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz der allgemeinen Belange des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften beinhalten; der Begriff ist unionsrechtlich-funktional und eng auszulegen, sodass er nur solche Stellen und Dienstposten erfasst, die eine besondere Bindung an den Staat erfordern und bei denen die Loyalität gegenüber dem Staat im Vordergrund steht.
Eine staatliche Anstellung allein genügt nicht; auf die konkrete Funktion der Stelle kommt es an.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena arbeitet als Polizistin. 2Sie schützt die Bevölkerung vor Straftaten und 1darf hierzu gefährliche Personen gegen deren Willen festhalten sowie verbindliche Anweisungen erteilen.
Trifft „Öffentliche Verwaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbare oder mittelbare Mitwirkung an hoheitlichen BefugnissenLena übt selbst staatliche Zwangs- und Anordnungsbefugnisse aus.
- 2erfülltSchutz allgemeiner Belange des Staates oder anderer öffentlicher KörperschaftenDer Schutz der öffentlichen Sicherheit dient allgemeinen Belangen des Staates.
2Paul arbeitet als angestellter Forscher in einem staatlichen Institut, das die Bevölkerung vor gefährlichen Infektionskrankheiten schützen soll. Er untersucht ausschließlich im Labor die Vermehrung von Viren und veröffentlicht seine Forschungsergebnisse. Er darf keine verbindlichen Entscheidungen gegenüber Bürgern treffen und ist auch nicht an der Vorbereitung solcher Entscheidungen beteiligt.
Trifft „Öffentliche Verwaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltUnmittelbare oder mittelbare Mitwirkung an hoheitlichen BefugnissenPauls rein wissenschaftliche Tätigkeit umfasst weder eigene hoheitliche Entscheidungen noch eine Mitwirkung daran.
- 2erfülltSchutz allgemeiner Belange des Staates oder anderer öffentlicher KörperschaftenSeine Forschung dient dem Schutz der Bevölkerungsgesundheit und damit einem allgemeinen staatlichen Belang.
Typische Fehler
FehlerDie Mitwirkung an hoheitlichen Befugnissen und der Schutz allgemeiner staatlicher Belange werden als alternative Voraussetzungen behandelt.
RichtigBeide Tätigkeitsmerkmale müssen zusammen vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema