Definitionen
Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension
Art. 1 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDie objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension bezeichnet die Eigenschaft der Grundrechte, nicht nur subjektive Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat zu begründen, sondern zugleich eine objektive Wertordnung zu verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlt und den Staat zu aktivem Schutz, zur Ausgestaltung grundrechtlicher Gewährleistungen sowie zur Berücksichtigung grundrechtlicher Wertungen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung verpflichtet.
Grundrechte geben dem Staat nicht nur Grenzen, sondern auch Aufgaben vor.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara verlangt von Jonas, einen kritischen Beitrag über sie von seiner Internetseite zu entfernen. 1Das Gericht berücksichtigt bei seiner Entscheidung die Meinungsfreiheit von Jonas. 2Es legt deshalb die Regeln zum Schutz des guten Rufs im Streit zwischen den beiden Privatpersonen im Licht dieser Freiheit aus.
Trifft „Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechte als verbindlicher Maßstab staatlichen HandelnsDas Gericht richtet seine Entscheidung als staatliche Stelle an einem Grundrecht aus.
- 2erfülltWirkung über individuelle Abwehrrechte hinausDie Meinungsfreiheit beeinflusst die Auslegung des Privatrechts und dient hier nicht der unmittelbaren Abwehr eines staatlichen Eingriffs.
Die Polizei untersagt Lea, auf einem öffentlichen Platz Flugblätter mit Kritik an der Stadtverwaltung zu verteilen. 1Ein Gericht prüft ausschließlich, ob Lea aufgrund ihrer Meinungsfreiheit von der Polizei die Aufhebung dieses Verbots verlangen kann.
Trifft „Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechte als verbindlicher Maßstab staatlichen HandelnsDie Meinungsfreiheit bildet den Maßstab für die Prüfung des polizeilichen Handelns.
- 2fehltWirkung über individuelle Abwehrrechte hinausDie hier betrachtete Wirkung beschränkt sich auf Leas persönliches Abwehrrecht gegenüber dem Staat.
Typische Fehler
FehlerBei einem Streit zwischen Privaten werden Grundrechte als bedeutungslos behandelt.
RichtigAuch bei der Auslegung des Privatrechts müssen Gerichte grundrechtliche Wertungen berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata