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Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension

Art. 1 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Die objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension bezeichnet die Eigenschaft der Grundrechte, nicht nur subjektive Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat zu begründen, sondern zugleich eine objektive Wertordnung zu verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlt und den Staat zu aktivem Schutz, zur Ausgestaltung grundrechtlicher Gewährleistungen sowie zur Berücksichtigung grundrechtlicher Wertungen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung verpflichtet.

Merksatz

Grundrechte geben dem Staat nicht nur Grenzen, sondern auch Aufgaben vor.

Welche Wirkung entfalten Grundrechte?Links steht die überindividuelle Wirkung, rechts die persönliche Abwehrposition gegenüber dem Staat.
Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension
Subjektive Abwehrrechte
Bezug
Gesamte Rechtsordnung
Einzelner gegenüber dem Staat
Funktion
Schutz, Gestaltung und Wertungsmaßstab
Abwehr staatlicher Eingriffe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara verlangt von Jonas, einen kritischen Beitrag über sie von seiner Internetseite zu entfernen. 1Das Gericht berücksichtigt bei seiner Entscheidung die Meinungsfreiheit von Jonas. 2Es legt deshalb die Regeln zum Schutz des guten Rufs im Streit zwischen den beiden Privatpersonen im Licht dieser Freiheit aus.

Trifft „Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension“ hier zu?

„Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrechte als verbindlicher Maßstab staatlichen Handelns
    Das Gericht richtet seine Entscheidung als staatliche Stelle an einem Grundrecht aus.
    erfüllt
  2. 2
    Wirkung über individuelle Abwehrrechte hinaus
    Die Meinungsfreiheit beeinflusst die Auslegung des Privatrechts und dient hier nicht der unmittelbaren Abwehr eines staatlichen Eingriffs.
    erfüllt
BFall B

Die Polizei untersagt Lea, auf einem öffentlichen Platz Flugblätter mit Kritik an der Stadtverwaltung zu verteilen. 1Ein Gericht prüft ausschließlich, ob Lea aufgrund ihrer Meinungsfreiheit von der Polizei die Aufhebung dieses Verbots verlangen kann.

Trifft „Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension“ hier zu?

„Objektiv-rechtliche Grundrechtsdimension“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirkung über individuelle Abwehrrechte hinaus

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrechte als verbindlicher Maßstab staatlichen Handelns
    Die Meinungsfreiheit bildet den Maßstab für die Prüfung des polizeilichen Handelns.
    erfüllt
  2. 2
    Wirkung über individuelle Abwehrrechte hinaus
    Die hier betrachtete Wirkung beschränkt sich auf Leas persönliches Abwehrrecht gegenüber dem Staat.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem Streit zwischen Privaten werden Grundrechte als bedeutungslos behandelt.

RichtigAuch bei der Auslegung des Privatrechts müssen Gerichte grundrechtliche Wertungen berücksichtigen.

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