Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen

Obhutspflicht

§ 13 StGB · Strafrecht

Eine Obhutspflicht ist eine Garantenpflicht zum Schutz bestimmter Rechtsgüter vor Gefahren aus beliebigen Quellen. Sie kann insbesondere durch die tatsächliche Übernahme des Schutzes einer hilflosen oder schutzbedürftigen Person entstehen. Ihre Verletzung kann bei Vorliegen der weiteren Strafbarkeitsvoraussetzungen eine Strafbarkeit wegen eines unechten Unterlassungsdelikts begründen.

Merksatz

Entscheidend ist, was geschützt werden muss, nicht, woher die Gefahr stammt.

Obhut oder Überwachung?Links steht der Schutz bestimmter Rechtsgüter, rechts die Verantwortung für eine bestimmte Gefahrenquelle.
Obhutspflicht
Überwachungspflicht
Bezugspunkt
Bestimmte Rechtsgüter
Eine bestimmte Gefahrenquelle
Schutzrichtung
Gefahren beliebiger Herkunft
Gefahren aus dieser Quelle

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die 25-jährige Mara betreut den dreijährigen Ben für einen Nachmittag allein in der Wohnung seiner Eltern. Diese haben ihr die Betreuung für diese Zeit überlassen und sind einkaufen gegangen. 2Mara soll darauf achten, dass Ben sich weder an Haushaltsgeräten verletzt noch unbemerkt auf die Straße läuft.

Trifft „Obhutspflicht“ hier zu?

„Obhutspflicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtliche Einstandspflicht
    Durch die tatsächliche Übernahme der Betreuung trägt Mara rechtliche Verantwortung für Bens Schutz.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz bestimmter Rechtsgüter unabhängig von der Gefahrenquelle
    Ihre Betreuung dient Bens körperlicher Unversehrtheit und ist nicht auf eine einzelne Gefahrenquelle beschränkt.
    erfüllt
BFall B

1Mara hält seit zwei Jahren einen Hund und führt ihn an der Leine durch einen Park. Der Hund hat bereits mehrfach nach Passanten geschnappt. Die anderen Parkbesucher sind ihr unbekannt, und sie übernimmt für niemanden dort eine Betreuung.

Trifft „Obhutspflicht“ hier zu?

„Obhutspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schutz bestimmter Rechtsgüter unabhängig von der Gefahrenquelle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtliche Einstandspflicht
    Als Halterin muss Mara dafür sorgen, dass ihr Hund andere Menschen nicht verletzt.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz bestimmter Rechtsgüter unabhängig von der Gefahrenquelle
    Ihre Verantwortung betrifft die Gefahren ihres Hundes, nicht den Schutz bestimmter Parkbesucher vor Gefahren anderer Herkunft.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die Entstehung einer Obhutspflicht wird stets eine vertragliche Vereinbarung über die Betreuung verlangt.

RichtigEine tatsächliche Schutzübernahme kann genügen; ein Vertrag ist nicht zwingend erforderlich.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus jeder Verletzung einer Obhutspflicht wird unmittelbar auf Strafbarkeit geschlossen.

RichtigZusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen des jeweiligen unechten Unterlassungsdelikts erfüllt sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.