Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen

Objektive Beweislast (Feststellungslast)

§ 286 ZPO · Zivilrecht

Die objektive Beweislast (Feststellungslast) bezeichnet das Risiko einer Partei, die Folgen der Nichterweislichkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache zu tragen; bleibt eine Tatsache nach der Beweiswürdigung ungeklärt (non liquet), geht dies grundsätzlich zu Lasten derjenigen Partei, die aus dieser Tatsache eine ihr günstige Rechtsfolge herleitet.

Merksatz

Das Gericht muss auch bei ungeklärten Tatsachen entscheiden; die Feststellungslast weist das verbleibende Risiko zu.

Feststellungslast oder Beweisführungslast?Links steht das Risiko ungeklärter Tatsachen, rechts die Frage, wer zur Vermeidung von Nachteilen Beweise führen muss.
Objektive Beweislast (Feststellungslast)
Subjektive Beweislast
Leitfrage
Wer trägt das Risiko eines non liquet?
Wer muss zur Vermeidung von Nachteilen Beweis führen?
Bezugspunkt
Verbleibende Unklarheit bei der Entscheidung
Erforderliche Beweisführung im Verfahren

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Clara verlangt von David 500 Euro zurück, die sie ihm nach ihrer Darstellung privat geliehen und bar übergeben hat. Über die Vereinbarung und den inzwischen verstrichenen Rückzahlungstermin sind sich beide einig. Auch nach Auswertung aller angebotenen Beweise bleibt für das Gericht unklar, ob David das Geld erhalten hat. Clara fragt sich, ob das Gericht allein wegen dieser Unklarheit gegen sie entscheiden muss.

Trifft „Objektive Beweislast (Feststellungslast)“ hier zu?

„Objektive Beweislast (Feststellungslast)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidungserhebliche Tatsache
    Die Auszahlung ist eine Voraussetzung des geltend gemachten Rückzahlungsanspruchs.
    erfüllt
  2. 2
    Ungeklärte Tatsache nach Beweiswürdigung
    Das Gericht kann sich nach der Beweiswürdigung nicht von der Auszahlung überzeugen.
    erfüllt
  3. 3
    Günstige Rechtsfolge für die betrachtete Partei
    Clara leitet aus der Auszahlung ihren Rückzahlungsanspruch her und trägt deshalb das Risiko ihrer Nichterweislichkeit.
    erfüllt
BFall B

Clara verlangt von David privat geliehene 500 Euro zurück; beide sind sich über die Auszahlung und den inzwischen verstrichenen Rückzahlungstermin einig. 1David sagt, er habe Clara das Geld bereits zurückgegeben. 2Auch nach Auswertung aller angebotenen Beweise bleibt für das Gericht unklar, ob diese Rückzahlung stattgefunden hat. Clara fragt sich, ob das Gericht allein wegen dieser Unklarheit gegen sie entscheiden muss.

Trifft „Objektive Beweislast (Feststellungslast)“ hier zu?

„Objektive Beweislast (Feststellungslast)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Günstige Rechtsfolge für die betrachtete Partei

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidungserhebliche Tatsache
    Eine Rückzahlung würde Claras Rückzahlungsanspruch erlöschen lassen.
    erfüllt
  2. 2
    Ungeklärte Tatsache nach Beweiswürdigung
    Ob David seine Schuld bereits erfüllt hat, bleibt nach der Beweiswürdigung offen.
    erfüllt
  3. 3
    Günstige Rechtsfolge für die betrachtete Partei
    Für die Rückzahlung trägt David und nicht die betrachtete Partei Clara das Feststellungsrisiko, weil sie seine Schuld zum Erlöschen bringen würde.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einer ungeklärten Tatsache wird stets die Klage abgewiesen.

RichtigEntscheidend ist, welche Partei das Feststellungsrisiko trägt; bleibt eine vom Beklagten zu beweisende Rückzahlung ungeklärt, geht dies zu seinen Lasten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.