Definitionen
Objektive Beweislast (Feststellungslast)
§ 286 ZPO · ZivilrechtDie objektive Beweislast (Feststellungslast) bezeichnet das Risiko einer Partei, die Folgen der Nichterweislichkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache zu tragen; bleibt eine Tatsache nach der Beweiswürdigung ungeklärt (non liquet), geht dies grundsätzlich zu Lasten derjenigen Partei, die aus dieser Tatsache eine ihr günstige Rechtsfolge herleitet.
Das Gericht muss auch bei ungeklärten Tatsachen entscheiden; die Feststellungslast weist das verbleibende Risiko zu.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Clara verlangt von David 500 Euro zurück, die sie ihm nach ihrer Darstellung privat geliehen und bar übergeben hat. Über die Vereinbarung und den inzwischen verstrichenen Rückzahlungstermin sind sich beide einig. Auch nach Auswertung aller angebotenen Beweise bleibt für das Gericht unklar, ob David das Geld erhalten hat. Clara fragt sich, ob das Gericht allein wegen dieser Unklarheit gegen sie entscheiden muss.
Trifft „Objektive Beweislast (Feststellungslast)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidungserhebliche TatsacheDie Auszahlung ist eine Voraussetzung des geltend gemachten Rückzahlungsanspruchs.
- 2erfülltUngeklärte Tatsache nach BeweiswürdigungDas Gericht kann sich nach der Beweiswürdigung nicht von der Auszahlung überzeugen.
- 3erfülltGünstige Rechtsfolge für die betrachtete ParteiClara leitet aus der Auszahlung ihren Rückzahlungsanspruch her und trägt deshalb das Risiko ihrer Nichterweislichkeit.
Clara verlangt von David privat geliehene 500 Euro zurück; beide sind sich über die Auszahlung und den inzwischen verstrichenen Rückzahlungstermin einig. 1David sagt, er habe Clara das Geld bereits zurückgegeben. 2Auch nach Auswertung aller angebotenen Beweise bleibt für das Gericht unklar, ob diese Rückzahlung stattgefunden hat. Clara fragt sich, ob das Gericht allein wegen dieser Unklarheit gegen sie entscheiden muss.
Trifft „Objektive Beweislast (Feststellungslast)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidungserhebliche TatsacheEine Rückzahlung würde Claras Rückzahlungsanspruch erlöschen lassen.
- 2erfülltUngeklärte Tatsache nach BeweiswürdigungOb David seine Schuld bereits erfüllt hat, bleibt nach der Beweiswürdigung offen.
- 3fehltGünstige Rechtsfolge für die betrachtete ParteiFür die Rückzahlung trägt David und nicht die betrachtete Partei Clara das Feststellungsrisiko, weil sie seine Schuld zum Erlöschen bringen würde.
Typische Fehler
FehlerBei einer ungeklärten Tatsache wird stets die Klage abgewiesen.
RichtigEntscheidend ist, welche Partei das Feststellungsrisiko trägt; bleibt eine vom Beklagten zu beweisende Rückzahlung ungeklärt, geht dies zu seinen Lasten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema