Definitionen
Objektive Klagehäufung
§ 260 ZPO · ZivilrechtObjektive Klagehäufung liegt vor, wenn der Kläger in einer Klage mehrere Ansprüche gegen denselben Beklagten verbindet. Zulässig ist dies, wenn das Prozessgericht für alle Ansprüche zuständig ist und dieselbe Prozessart zulässig ist.
Entscheidend ist die Bündelung mehrerer Ansprüche, nicht die Zahl ihrer rechtlichen Begründungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena hat Ben mit zwei getrennten Kaufverträgen ein Fahrrad für 300 Euro und später einen Computer für 500 Euro verkauft und übergeben. Beide Kaufpreise sind seit einem Monat fällig und noch nicht bezahlt. In einer Klageschrift verlangt Lena von Ben die Zahlung beider Kaufpreise und reicht sie beim Amtsgericht an Bens Wohnort für ein gewöhnliches Zivilverfahren ein.
Trifft „Objektive Klagehäufung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere prozessuale AnsprücheDie Zahlungsforderungen aus den beiden getrennten Käufen bilden unterschiedliche Streitgegenstände.
- 2erfülltVerbindung in einem VerfahrenLena macht beide Forderungen gemeinsam mit einer Klage geltend.
- 3erfülltEinheitliche beklagte ParteiBeide Zahlungsforderungen richten sich gegen Ben.
- 4erfülltGericht für sämtliche Ansprüche zuständigDas Amtsgericht ist angesichts der Forderungshöhen sachlich und wegen Bens Wohnsitzes örtlich zuständig.
- 5erfülltEinheitliche VerfahrensartBeide Kaufpreisforderungen können im gewöhnlichen Zivilprozess verfolgt werden.
Lena leiht Ben ihr Fahrrad, das er absichtlich gegen eine Mauer fährt und dabei beschädigt. Die Reparatur kostet 300 Euro. Lena verlangt in einer Klageschrift von Ben einmalig diese 300 Euro und beruft sich sowohl auf seine Pflichten aus dem Leihvertrag als auch auf die Verletzung ihres Eigentums. Sie reicht die Klage beim Amtsgericht an Bens Wohnort für ein gewöhnliches Zivilverfahren ein.
Trifft „Objektive Klagehäufung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltMehrere prozessuale AnsprücheDer einmalige Zahlungsantrag und derselbe Schadensvorgang bilden trotz mehrerer rechtlicher Begründungen nur einen Streitgegenstand.
- 2erfülltVerbindung in einem VerfahrenLena bringt ihr gesamtes Zahlungsbegehren in einem einzigen Verfahren an.
- 3erfülltEinheitliche beklagte ParteiLenas Begehren richtet sich ausschließlich gegen Ben.
- 4erfülltGericht für sämtliche Ansprüche zuständigDas Amtsgericht ist für das gesamte Zahlungsbegehren sachlich und örtlich zuständig.
- 5erfülltEinheitliche VerfahrensartDas Zahlungsbegehren kann unter beiden rechtlichen Gesichtspunkten im gewöhnlichen Zivilprozess verfolgt werden.
Typische Fehler
FehlerMehrere materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen werden automatisch als mehrere Streitgegenstände behandelt.
RichtigDerselbe Antrag aufgrund desselben Lebenssachverhalts bildet auch bei mehreren rechtlichen Begründungen nur einen prozessualen Anspruch.
FehlerZusätzlich wird verlangt, dass die verbundenen Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt stammen.
RichtigEin gemeinsamer Lebenssachverhalt ist nicht erforderlich; auch Forderungen aus voneinander unabhängigen Vorgängen können verbunden werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata