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Objektformel

Art. 1 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Die Objektformel bezeichnet das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Kriterium zur Bestimmung eines Verstoßes gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG): Danach ist die Würde des Menschen verletzt, wenn der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird, d. h. wenn er einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.

Merksatz

Staatliche Einwirkung allein verletzt die Menschenwürde nicht; entscheidend ist die prinzipielle Missachtung der Subjektqualität.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Auf einer Polizeiwache schlagen zwei Polizeibeamte einen festgenommenen Mann wiederholt, um ein Geständnis zu erzwingen.

Trifft „Objektformel“ hier zu?

„Objektformel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Die Beamten handeln bei der Befragung des Festgenommenen als Träger staatlicher Gewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Prinzipielle Infragestellung der Subjektqualität
    Die körperliche Misshandlung zur Erzwingung eines Geständnisses missachtet den Mann grundsätzlich als selbstbestimmtes Subjekt.
    erfüllt
BFall B

Ein Mann wird von der Polizei beim Einbruch in ein Geschäft angetroffen. Er hat keinen Ausweis bei sich und nennt weder seinen Namen noch seine Anschrift. 1Auf der Polizeiwache nimmt eine Beamtin seine Fingerabdrücke ab, um seine Identität festzustellen.

Trifft „Objektformel“ hier zu?

„Objektformel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Prinzipielle Infragestellung der Subjektqualität

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Die Beamtin handelt bei der Identitätsfeststellung als Trägerin staatlicher Gewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Prinzipielle Infragestellung der Subjektqualität
    Die Abnahme von Fingerabdrücken zur Identitätsfeststellung stellt die Stellung des Betroffenen als Subjekt nicht grundsätzlich infrage.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede Behandlung eines Menschen als Gegenstand einer staatlichen Maßnahme wird bereits als Menschenwürdeverletzung angesehen.

RichtigDie bloße Betroffenheit durch eine staatliche Maßnahme genügt nicht; die Behandlung muss die Stellung des Menschen als Subjekt grundsätzlich missachten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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