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Objektive Berufszulassungsvoraussetzung

Art. 12 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Objektive Berufszulassungsvoraussetzungen sind Anforderungen für den Zugang zu einem Beruf, die weder an persönliche Eigenschaften noch an die individuelle Leistung des Bewerbers anknüpfen, sondern von diesem unabhängige, äußere Umstände betreffen (z.B. Bedarfsklauseln oder Kontingentierungen). Sie stellen den schwersten Eingriff in die Berufsfreiheit dar und sind nach der Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichts nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter vor nachweisbaren oder höchstwahrscheinlichen schweren Gefahren verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Merksatz

Auch geeigneten Bewerbern kann der Berufszugang wegen äußerer Umstände verwehrt bleiben.

Was unterscheidet objektiv und subjektiv?Links hängen Zugangshürden von äußeren Umständen ab, rechts von Eigenschaften oder Leistungen der Person.
Objektive Berufszulassungsvoraussetzung
Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung
Anknüpfung
Von der Person unabhängige äußere Umstände
Persönliche Eigenschaften oder individuelle Leistungen
Beispiel
Bedarfsklausel
Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung
Rechtfertigungsgrund
Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter vor nachweisbaren oder höchstwahrscheinlichen schweren Gefahren
Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nach einem fiktiven Gesetz darf Lea eine Apotheke nur eröffnen, wenn die örtliche Bevölkerung für ihre Arzneimittelversorgung eine weitere Apotheke benötigt. 2Entscheidend sind allein die Einwohnerzahl und die Zahl der vorhandenen Apotheken.

Trifft „Objektive Berufszulassungsvoraussetzung“ hier zu?

„Objektive Berufszulassungsvoraussetzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anforderung an den Berufszugang
    Die Bedarfsprüfung entscheidet über den Zugang zum selbstständigen Apothekerberuf.
    erfüllt
  2. 2
    Anknüpfung an personenunabhängige äußere Umstände
    Der örtliche Versorgungsbedarf hängt weder von Leas Eigenschaften noch von ihrer Leistung ab.
    erfüllt
BFall BAbgrenzung zu Subjektive Berufszulassungsvoraussetzung

Lea möchte den Beruf der Ärztin ergreifen. 1Sie muss dafür eine staatliche Prüfung bestehen, in der ihre medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft werden.

Trifft „Objektive Berufszulassungsvoraussetzung“ hier zu?

„Objektive Berufszulassungsvoraussetzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anknüpfung an personenunabhängige äußere Umstände

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anforderung an den Berufszugang
    Das Bestehen der Prüfung ist eine Voraussetzung für den Zugang zum Arztberuf.
    erfüllt
  2. 2
    Anknüpfung an personenunabhängige äußere Umstände
    Die Prüfung knüpft an Leas persönliche Kenntnisse und ihre individuelle Leistung an.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Fachprüfung als objektive Zugangsvoraussetzung einordnen, weil sie nach objektiven Maßstäben bewertet wird.

RichtigEntscheidend ist der Personenbezug der Anforderung, nicht die Objektivität ihrer Bewertung; eine Leistungsprüfung ist eine subjektive Zugangsvoraussetzung.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür die Rechtfertigung bereits jeden vernünftigen Gemeinwohlgrund genügen lassen.

RichtigErforderlich ist die Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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