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Objektive Kongruenz

§ 150 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Objektive Kongruenz bezeichnet die inhaltliche Übereinstimmung von Angebot und Annahme hinsichtlich aller wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii), sodass die Annahme das Angebot vollständig und vorbehaltlos deckt; eine Annahme, die Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, gilt gemäß § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Merksatz

Die Annahme muss das gesamte Angebot decken, nicht nur dessen wesentliche Vertragsbestandteile.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna bietet Ben ihr gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro an und verlangt Zahlung bei Abholung am Freitag. 1Ben antwortet sofort, dass er dieses Fahrrad für 200 Euro kauft und 2am Freitag bei der Abholung bezahlt.

Trifft „Objektive Kongruenz“ hier zu?

„Objektive Kongruenz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übereinstimmung bei den wesentlichen Vertragsbestandteilen
    Vertragsparteien, Fahrrad und Kaufpreis stimmen mit Annas Angebot überein.
    erfüllt
  2. 2
    Übereinstimmung auch bei Nebenbestimmungen
    Ben übernimmt auch die angebotenen Abholungs- und Zahlungsbedingungen unverändert.
    erfüllt
BFall B

Anna bietet Ben ihr gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro an und verlangt Zahlung bei Abholung am Freitag. 1Ben antwortet sofort, dass er dieses Fahrrad für 200 Euro kauft und am Freitag abholt, jedoch nur, wenn er den Preis in vier monatlichen Raten zahlen darf.

Trifft „Objektive Kongruenz“ hier zu?

„Objektive Kongruenz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Übereinstimmung auch bei Nebenbestimmungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übereinstimmung bei den wesentlichen Vertragsbestandteilen
    Vertragsparteien, Fahrrad und Gesamtkaufpreis stimmen weiterhin mit Annas Angebot überein.
    erfüllt
  2. 2
    Übereinstimmung auch bei Nebenbestimmungen
    Ben verlangt Ratenzahlung statt vollständiger Zahlung bei der Abholung und ändert damit die Zahlungsbedingungen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur die Übereinstimmung bei den wesentlichen Vertragsbestandteilen geprüft; Änderungen der Zahlungsbedingungen bleiben unbeachtet.

RichtigAuch abweichende Zahlungsbedingungen verhindern die vollständige Deckung des Angebots und führen zu einer Ablehnung mit neuem Angebot.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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