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Nicht rechtsfähige GbR

§§ 705 ff. BGB · Zivilrecht

Eine nicht rechtsfähige GbR ist eine durch Gesellschaftsvertrag begründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sich zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten und die nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nur ihr Rechtsverhältnis untereinander ausgestalten, nicht aber selbst am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Sie ist kein eigenständiges Rechtssubjekt und hat kein eigenes Vermögen.

Merksatz

Ein Gesellschaftsvertrag schafft nicht zwangsläufig ein eigenständiges Rechtssubjekt.

Was unterscheidet die beiden Formen der GbR?Die Gegenüberstellung trennt die gemeinsame interne Zusammenarbeit von einer Gesellschaft, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen soll.
Nicht rechtsfähige GbR
Rechtsfähige GbR
Gemeinsamer Wille
Nur interne Ausgestaltung, keine eigene Teilnahme am Rechtsverkehr.
Die Gesellschaft soll selbst am Rechtsverkehr teilnehmen.
Eigene Rechtspositionen
Keine eigene Rechtsträgerschaft und kein eigenes Vermögen.
Eigener Rechtserwerb und eigene Verbindlichkeiten sind möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna und Ben vereinbaren verbindlich, sich gemeinsam auf das Examen vorzubereiten. 2Beide sollen wöchentlich Übungsfälle ausarbeiten und ihre Lösungen miteinander besprechen. 3Sie legen gemeinsam fest, dass ihre Lerngruppe keine Verträge mit anderen schließen und auch sonst nicht als eigene Einheit nach außen auftreten soll.

Trifft „Nicht rechtsfähige GbR“ hier zu?

„Nicht rechtsfähige GbR“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gründung durch Gesellschaftsvertrag
    Die verbindliche Vereinbarung begründet einen Gesellschaftsvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Verpflichtung zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks
    Beide verpflichten sich zu Beiträgen zur gemeinsamen Examensvorbereitung.
    erfüllt
  3. 3
    Gemeinsamer Wille zu rein interner Ausrichtung
    Nach ihrem gemeinsamen Willen soll die Gesellschaft ausschließlich ihre Zusammenarbeit untereinander regeln.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben vereinbaren verbindlich, sich gemeinsam auf das Examen vorzubereiten. 2Beide sollen wöchentlich Übungsfälle ausarbeiten und ihre Lösungen miteinander besprechen. Sie legen gemeinsam fest, dass ihre Lerngruppe als eigene Einheit einen Raum für ihre Treffen mieten soll. In ein Register lassen sie die Gruppe nicht eintragen.

Trifft „Nicht rechtsfähige GbR“ hier zu?

„Nicht rechtsfähige GbR“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gemeinsamer Wille zu rein interner Ausrichtung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gründung durch Gesellschaftsvertrag
    Die verbindliche Vereinbarung begründet einen Gesellschaftsvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Verpflichtung zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks
    Beide verpflichten sich zu Beiträgen zur gemeinsamen Examensvorbereitung.
    erfüllt
  3. 3
    Gemeinsamer Wille zu rein interner Ausrichtung
    Die Gesellschaft soll selbst Mieterin werden und damit am Rechtsverkehr teilnehmen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR wird als nicht rechtsfähig eingeordnet.

RichtigAuch ohne Registereintragung ist eine GbR rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter selbst am Rechtsverkehr teilnehmen soll.

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