Definitionen
Nicht rechtsfähige GbR
§§ 705 ff. BGB · ZivilrechtEine nicht rechtsfähige GbR ist eine durch Gesellschaftsvertrag begründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sich zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten und die nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nur ihr Rechtsverhältnis untereinander ausgestalten, nicht aber selbst am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Sie ist kein eigenständiges Rechtssubjekt und hat kein eigenes Vermögen.
Ein Gesellschaftsvertrag schafft nicht zwangsläufig ein eigenständiges Rechtssubjekt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna und Ben vereinbaren verbindlich, sich gemeinsam auf das Examen vorzubereiten. 2Beide sollen wöchentlich Übungsfälle ausarbeiten und ihre Lösungen miteinander besprechen. 3Sie legen gemeinsam fest, dass ihre Lerngruppe keine Verträge mit anderen schließen und auch sonst nicht als eigene Einheit nach außen auftreten soll.
Trifft „Nicht rechtsfähige GbR“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGründung durch GesellschaftsvertragDie verbindliche Vereinbarung begründet einen Gesellschaftsvertrag.
- 2erfülltVerpflichtung zur Förderung eines gemeinsamen ZwecksBeide verpflichten sich zu Beiträgen zur gemeinsamen Examensvorbereitung.
- 3erfülltGemeinsamer Wille zu rein interner AusrichtungNach ihrem gemeinsamen Willen soll die Gesellschaft ausschließlich ihre Zusammenarbeit untereinander regeln.
1Anna und Ben vereinbaren verbindlich, sich gemeinsam auf das Examen vorzubereiten. 2Beide sollen wöchentlich Übungsfälle ausarbeiten und ihre Lösungen miteinander besprechen. Sie legen gemeinsam fest, dass ihre Lerngruppe als eigene Einheit einen Raum für ihre Treffen mieten soll. In ein Register lassen sie die Gruppe nicht eintragen.
Trifft „Nicht rechtsfähige GbR“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGründung durch GesellschaftsvertragDie verbindliche Vereinbarung begründet einen Gesellschaftsvertrag.
- 2erfülltVerpflichtung zur Förderung eines gemeinsamen ZwecksBeide verpflichten sich zu Beiträgen zur gemeinsamen Examensvorbereitung.
- 3fehltGemeinsamer Wille zu rein interner AusrichtungDie Gesellschaft soll selbst Mieterin werden und damit am Rechtsverkehr teilnehmen.
Typische Fehler
FehlerJede nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR wird als nicht rechtsfähig eingeordnet.
RichtigAuch ohne Registereintragung ist eine GbR rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter selbst am Rechtsverkehr teilnehmen soll.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema