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Neutrale Beihilfe

§ 27 StGB · Strafrecht

Strafbare neutrale (berufstypische) Beihilfe setzt eine Hilfeleistung zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat voraus, die äußerlich den Anschein eines sozialadäquaten, berufsmäßigen Verhaltens hat. Nach der Rechtsprechung gilt: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten. Hält der Hilfeleistende eine strafbare Verwendung seines Beitrags lediglich für möglich, ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung „die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein“ ließ.

Merksatz

Der berufliche Anschein allein schließt die Strafbarkeit einer Hilfeleistung nicht aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem Haushaltswarengeschäft erzählt ein Kunde der Verkäuferin unter vier Augen, er wolle mit dem ausgesuchten Küchenmesser ausschließlich seinen schlafenden Nachbarn töten. Die Verkäuferin weiß, dass er das Messer nur dafür kaufen will, und verkauft es ihm zum üblichen Preis. Der Kunde ersticht damit anschließend wie angekündigt seinen schlafenden Nachbarn.

Trifft „Neutrale Beihilfe“ hier zu?

„Neutrale Beihilfe“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Förderung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat
    Die Verkäuferin verschafft dem Kunden das Werkzeug für die von ihm geplante und ausgeführte rechtswidrige Tötung.
    erfüllt
  2. 2
    Äußerlich sozialadäquates, berufsmäßiges Verhalten
    Der Verkauf eines Küchenmessers im Haushaltswarengeschäft erscheint äußerlich als gewöhnliches Verkaufsgeschäft.
    erfüllt
  3. 3
    Kenntnis der ausschließlich strafbaren Zielrichtung oder qualifiziertes Risikowissen
    Die Verkäuferin kennt den ausschließlich auf die Tötung gerichteten Zweck des Messerkaufs.
    erfüllt
BFall B

Ein Kunde will mit einem Küchenmesser seinen schlafenden Nachbarn töten und kauft es in einem Haushaltswarengeschäft. Im Laden erzählt er nur, dass er ein Kochrezept ausprobieren möchte, und verhält sich wie die anderen Kunden. Die Verkäuferin hält es ohne konkrete Anhaltspunkte für möglich, dass er damit einen Menschen absichtlich ersticht, und nimmt das hin; sie verkauft ihm das Messer zum üblichen Preis. Der Kunde ersticht damit anschließend seinen schlafenden Nachbarn.

Trifft „Neutrale Beihilfe“ hier zu?

„Neutrale Beihilfe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kenntnis der ausschließlich strafbaren Zielrichtung oder qualifiziertes Risikowissen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Förderung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat
    Auch hier verschafft der Verkauf dem Kunden das Werkzeug für seine vorsätzliche und rechtswidrige Tötung.
    erfüllt
  2. 2
    Äußerlich sozialadäquates, berufsmäßiges Verhalten
    Die Verkäuferin nimmt äußerlich einen gewöhnlichen Verkauf im Haushaltswarengeschäft vor.
    erfüllt
  3. 3
    Kenntnis der ausschließlich strafbaren Zielrichtung oder qualifiziertes Risikowissen
    Die Verkäuferin kennt weder den tatsächlichen Zweck noch ein besonders hohes Risiko; die bloß für möglich gehaltene und hingenommene Tötung genügt hier nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede sichere Kenntnis von einer Straftat des Kunden wird als ausreichender Grund für die Strafbarkeit einer berufstypischen Leistung behandelt.

RichtigDie sichere Kenntnis muss sich nach der dargestellten Rechtsprechung auf die ausschließlich strafbare Zielrichtung des unterstützten Handelns beziehen.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine berufstypische Hilfeleistung wird bei bloßem Fürmöglichhalten der strafbaren Verwendung ausnahmslos für straflos gehalten.

RichtigStrafbarkeit bleibt möglich, wenn das erkannte Risiko so hoch ist, dass sich der Helfende die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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