Definitionen
Neutrale Beihilfe
§ 27 StGB · StrafrechtStrafbare neutrale (berufstypische) Beihilfe setzt eine Hilfeleistung zu einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat voraus, die äußerlich den Anschein eines sozialadäquaten, berufsmäßigen Verhaltens hat. Nach der Rechtsprechung gilt: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten. Hält der Hilfeleistende eine strafbare Verwendung seines Beitrags lediglich für möglich, ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung „die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein“ ließ.
Der berufliche Anschein allein schließt die Strafbarkeit einer Hilfeleistung nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einem Haushaltswarengeschäft erzählt ein Kunde der Verkäuferin unter vier Augen, er wolle mit dem ausgesuchten Küchenmesser ausschließlich seinen schlafenden Nachbarn töten. Die Verkäuferin weiß, dass er das Messer nur dafür kaufen will, und verkauft es ihm zum üblichen Preis. Der Kunde ersticht damit anschließend wie angekündigt seinen schlafenden Nachbarn.
Trifft „Neutrale Beihilfe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFörderung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen HaupttatDie Verkäuferin verschafft dem Kunden das Werkzeug für die von ihm geplante und ausgeführte rechtswidrige Tötung.
- 2erfülltÄußerlich sozialadäquates, berufsmäßiges VerhaltenDer Verkauf eines Küchenmessers im Haushaltswarengeschäft erscheint äußerlich als gewöhnliches Verkaufsgeschäft.
- 3erfülltKenntnis der ausschließlich strafbaren Zielrichtung oder qualifiziertes RisikowissenDie Verkäuferin kennt den ausschließlich auf die Tötung gerichteten Zweck des Messerkaufs.
Ein Kunde will mit einem Küchenmesser seinen schlafenden Nachbarn töten und kauft es in einem Haushaltswarengeschäft. Im Laden erzählt er nur, dass er ein Kochrezept ausprobieren möchte, und verhält sich wie die anderen Kunden. Die Verkäuferin hält es ohne konkrete Anhaltspunkte für möglich, dass er damit einen Menschen absichtlich ersticht, und nimmt das hin; sie verkauft ihm das Messer zum üblichen Preis. Der Kunde ersticht damit anschließend seinen schlafenden Nachbarn.
Trifft „Neutrale Beihilfe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFörderung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen HaupttatAuch hier verschafft der Verkauf dem Kunden das Werkzeug für seine vorsätzliche und rechtswidrige Tötung.
- 2erfülltÄußerlich sozialadäquates, berufsmäßiges VerhaltenDie Verkäuferin nimmt äußerlich einen gewöhnlichen Verkauf im Haushaltswarengeschäft vor.
- 3fehltKenntnis der ausschließlich strafbaren Zielrichtung oder qualifiziertes RisikowissenDie Verkäuferin kennt weder den tatsächlichen Zweck noch ein besonders hohes Risiko; die bloß für möglich gehaltene und hingenommene Tötung genügt hier nicht.
Typische Fehler
FehlerJede sichere Kenntnis von einer Straftat des Kunden wird als ausreichender Grund für die Strafbarkeit einer berufstypischen Leistung behandelt.
RichtigDie sichere Kenntnis muss sich nach der dargestellten Rechtsprechung auf die ausschließlich strafbare Zielrichtung des unterstützten Handelns beziehen.
FehlerEine berufstypische Hilfeleistung wird bei bloßem Fürmöglichhalten der strafbaren Verwendung ausnahmslos für straflos gehalten.
RichtigStrafbarkeit bleibt möglich, wenn das erkannte Risiko so hoch ist, dass sich der Helfende die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema