Definitionen
Neue Handlungsentscheidung
StrafrechtEine neue Handlungsentscheidung ist im Rahmen des fehlgeschlagenen Versuchs erforderlich, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die Vollendung der Tat weiterhin für möglich hält, dafür aber nach seiner Vorstellung erst nach einer wesentlichen Zäsur erneut ansetzen müsste, statt das bisherige Geschehen unmittelbar fortzusetzen. Dann ist der bisherige Versuch fehlgeschlagen. Ein bloßer Wechsel des Tatmittels bei aus Tätersicht möglicher unmittelbarer Fortsetzung erfordert keine neue Handlungsentscheidung.
Ein Tatmittelwechsel verlangt keine neue Handlungsentscheidung, solange aus Tätersicht eine unmittelbare Fortsetzung möglich bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Jan will Paul töten und sticht nach ihm, verfehlt ihn aber; dabei bricht die Klinge seines einzigen Messers ab. Weil Paul ihm körperlich weit überlegen ist, sieht Jan ohne Waffe keine Möglichkeit, ihn zu töten. 1Jan glaubt, Paul noch töten zu können, 2wenn er erst eine Stunde nach Hause fährt, dort seine Pistole holt und Paul anschließend wieder aufsucht.
Trifft „Neue Handlungsentscheidung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVollendung aus Tätersicht weiterhin möglichNach dem misslungenen Stich hält Jan eine spätere Tötung weiterhin für möglich.
- 2erfülltErneutes Ansetzen nach wesentlicher Zäsur erforderlichAus Jans Sicht erfordert die Tötung eine längere Unterbrechung und einen späteren neuen Angriff.
Jan will Paul töten und sticht nach ihm, verfehlt ihn aber; dabei bricht die Klinge seines einzigen Messers ab. In seiner Jackentasche hat er eine geladene Pistole. 1Jan glaubt, Paul noch töten zu können, indem er sie sofort zieht und auf den direkt vor ihm stehenden Paul schießt.
Trifft „Neue Handlungsentscheidung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVollendung aus Tätersicht weiterhin möglichNach dem misslungenen Stich hält Jan die Tötung mit der Pistole weiterhin für möglich.
- 2fehltErneutes Ansetzen nach wesentlicher Zäsur erforderlichJan kann nach seiner Vorstellung unmittelbar mit der griffbereiten Pistole weitermachen.
Typische Fehler
FehlerOb eine Unterbrechung erforderlich ist, wird allein anhand der objektiven Umstände beurteilt.
RichtigMaßgeblich ist die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung.
FehlerEs wird verlangt, dass der Täter den neuen Entschluss bereits tatsächlich gefasst hat.
RichtigEntscheidend ist, ob aus Tätersicht ein erneutes Ansetzen nach einer wesentlichen Zäsur nötig wäre.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema