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Neue Handlungsentscheidung

Strafrecht

Eine neue Handlungsentscheidung ist im Rahmen des fehlgeschlagenen Versuchs erforderlich, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die Vollendung der Tat weiterhin für möglich hält, dafür aber nach seiner Vorstellung erst nach einer wesentlichen Zäsur erneut ansetzen müsste, statt das bisherige Geschehen unmittelbar fortzusetzen. Dann ist der bisherige Versuch fehlgeschlagen. Ein bloßer Wechsel des Tatmittels bei aus Tätersicht möglicher unmittelbarer Fortsetzung erfordert keine neue Handlungsentscheidung.

Merksatz

Ein Tatmittelwechsel verlangt keine neue Handlungsentscheidung, solange aus Tätersicht eine unmittelbare Fortsetzung möglich bleibt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Jan will Paul töten und sticht nach ihm, verfehlt ihn aber; dabei bricht die Klinge seines einzigen Messers ab. Weil Paul ihm körperlich weit überlegen ist, sieht Jan ohne Waffe keine Möglichkeit, ihn zu töten. 1Jan glaubt, Paul noch töten zu können, 2wenn er erst eine Stunde nach Hause fährt, dort seine Pistole holt und Paul anschließend wieder aufsucht.

Trifft „Neue Handlungsentscheidung“ hier zu?

„Neue Handlungsentscheidung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollendung aus Tätersicht weiterhin möglich
    Nach dem misslungenen Stich hält Jan eine spätere Tötung weiterhin für möglich.
    erfüllt
  2. 2
    Erneutes Ansetzen nach wesentlicher Zäsur erforderlich
    Aus Jans Sicht erfordert die Tötung eine längere Unterbrechung und einen späteren neuen Angriff.
    erfüllt
BFall B

Jan will Paul töten und sticht nach ihm, verfehlt ihn aber; dabei bricht die Klinge seines einzigen Messers ab. In seiner Jackentasche hat er eine geladene Pistole. 1Jan glaubt, Paul noch töten zu können, indem er sie sofort zieht und auf den direkt vor ihm stehenden Paul schießt.

Trifft „Neue Handlungsentscheidung“ hier zu?

„Neue Handlungsentscheidung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erneutes Ansetzen nach wesentlicher Zäsur erforderlich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollendung aus Tätersicht weiterhin möglich
    Nach dem misslungenen Stich hält Jan die Tötung mit der Pistole weiterhin für möglich.
    erfüllt
  2. 2
    Erneutes Ansetzen nach wesentlicher Zäsur erforderlich
    Jan kann nach seiner Vorstellung unmittelbar mit der griffbereiten Pistole weitermachen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerOb eine Unterbrechung erforderlich ist, wird allein anhand der objektiven Umstände beurteilt.

RichtigMaßgeblich ist die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung.

Verwechslung

FehlerEs wird verlangt, dass der Täter den neuen Entschluss bereits tatsächlich gefasst hat.

RichtigEntscheidend ist, ob aus Tätersicht ein erneutes Ansetzen nach einer wesentlichen Zäsur nötig wäre.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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