Definitionen
Neue Beweismittel
§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG · Öffentliches RechtNeue Beweismittel sind solche Beweismittel, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung noch nicht vorlagen oder der Behörde nicht bekannt waren und die geeignet sind, eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung herbeizuführen. Sie müssen Tatsachen betreffen, die bereits im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden.
Entscheidend ist ein neuer Nachweis für die damalige Lage, nicht eine spätere Veränderung.
Fälle zum Selbstprüfen
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Nach den verbindlichen Förderregeln der Stadt bekommen alleinlebende Einwohner auf Antrag 500 Euro, wenn ihr Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt. Die Stadt lehnte Marias Antrag allein wegen fehlender Einkommensnachweise ab; die Ablehnung kann inzwischen nicht mehr angefochten werden. Trotz rechtzeitiger Anfragen erhält Maria erst jetzt von ihrem Arbeitgeber eine alte Jahreslohnbescheinigung, die der Stadt unbekannt war und für das maßgebliche Jahr 18.000 Euro ausweist. Maria lebte damals allein in der Stadt und bezog im maßgeblichen Jahr ausschließlich Arbeitslohn.
Trifft „Neue Beweismittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNeu gegenüber der letzten BehördenentscheidungDie Bescheinigung war der Stadt bei ihrer damaligen Entscheidung nicht bekannt.
- 2erfülltBezug auf bereits damals bestehende TatsachenDie Bescheinigung betrifft das Einkommen in dem Jahr, auf das es bereits bei der damaligen Entscheidung ankam.
- 3erfülltEignung für eine günstigere EntscheidungDer Nachweis belegt ein Einkommen unter der Fördergrenze, sodass Maria die Zahlung schon damals erhalten hätte.
Nach den verbindlichen Förderregeln der Stadt bekommen alleinlebende Einwohner auf Antrag 500 Euro, wenn ihr Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt. Die Stadt lehnte Marias Antrag allein wegen fehlender Einkommensnachweise ab; die Ablehnung kann inzwischen nicht mehr angefochten werden. 1Trotz rechtzeitiger Anfragen erhält Maria erst jetzt von ihrem Arbeitgeber eine alte Jahreslohnbescheinigung, die der Stadt unbekannt war und 2für das maßgebliche Jahr 24.000 Euro ausweist. Maria lebte damals allein in der Stadt und bezog im maßgeblichen Jahr ausschließlich Arbeitslohn.
Trifft „Neue Beweismittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNeu gegenüber der letzten BehördenentscheidungDie Bescheinigung war der Stadt bei ihrer damaligen Entscheidung nicht bekannt.
- 2erfülltBezug auf bereits damals bestehende TatsachenDie Bescheinigung betrifft das Einkommen in dem Jahr, auf das es bereits bei der damaligen Entscheidung ankam.
- 3fehltEignung für eine günstigere EntscheidungDas nachgewiesene Einkommen überschreitet die Fördergrenze, sodass Maria auch mit diesem Nachweis keine Zahlung erhalten hätte.
Typische Fehler
FehlerDer Nachweis einer erst nach der letzten Behördenentscheidung eingetretenen Veränderung wird § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG zugeordnet.
RichtigDer neue Nachweis muss sich auf Tatsachen beziehen, die schon bei der letzten Behördenentscheidung bestanden.
FehlerJedes bislang unbekannte Dokument wird unabhängig von seinem Inhalt als Wiederaufgreifensgrund behandelt.
RichtigAuch ein bislang unbekannter Nachweis muss eine günstigere Entscheidung für den Betroffenen tragen können.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema