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Neue Beweismittel

§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG · Öffentliches Recht

Neue Beweismittel sind solche Beweismittel, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung noch nicht vorlagen oder der Behörde nicht bekannt waren und die geeignet sind, eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung herbeizuführen. Sie müssen Tatsachen betreffen, die bereits im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden.

Merksatz

Entscheidend ist ein neuer Nachweis für die damalige Lage, nicht eine spätere Veränderung.

Neue Beweismittel oder geänderte Sachlage?Links geht es um neue Nachweise zu bereits vorhandenen Tatsachen, rechts um nachträglich veränderte tatsächliche Verhältnisse.
Neue Beweismittel
Änderung der Sachlage
Was ist neu?
Das Beweismittel.
Die tatsächlichen Verhältnisse.
Zeitlicher Bezug
Die belegten Tatsachen bestanden bereits bei der letzten Behördenentscheidung.
Die tatsächliche Lage hat sich erst danach verändert.
Günstigere Entscheidung
Mit dem Nachweis wäre die frühere Entscheidung günstiger ausgefallen.
Die spätere Veränderung verbessert die Lage der betroffenen Person.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach den verbindlichen Förderregeln der Stadt bekommen alleinlebende Einwohner auf Antrag 500 Euro, wenn ihr Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt. Die Stadt lehnte Marias Antrag allein wegen fehlender Einkommensnachweise ab; die Ablehnung kann inzwischen nicht mehr angefochten werden. Trotz rechtzeitiger Anfragen erhält Maria erst jetzt von ihrem Arbeitgeber eine alte Jahreslohnbescheinigung, die der Stadt unbekannt war und für das maßgebliche Jahr 18.000 Euro ausweist. Maria lebte damals allein in der Stadt und bezog im maßgeblichen Jahr ausschließlich Arbeitslohn.

Trifft „Neue Beweismittel“ hier zu?

„Neue Beweismittel“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Neu gegenüber der letzten Behördenentscheidung
    Die Bescheinigung war der Stadt bei ihrer damaligen Entscheidung nicht bekannt.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug auf bereits damals bestehende Tatsachen
    Die Bescheinigung betrifft das Einkommen in dem Jahr, auf das es bereits bei der damaligen Entscheidung ankam.
    erfüllt
  3. 3
    Eignung für eine günstigere Entscheidung
    Der Nachweis belegt ein Einkommen unter der Fördergrenze, sodass Maria die Zahlung schon damals erhalten hätte.
    erfüllt
BFall B

Nach den verbindlichen Förderregeln der Stadt bekommen alleinlebende Einwohner auf Antrag 500 Euro, wenn ihr Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt. Die Stadt lehnte Marias Antrag allein wegen fehlender Einkommensnachweise ab; die Ablehnung kann inzwischen nicht mehr angefochten werden. 1Trotz rechtzeitiger Anfragen erhält Maria erst jetzt von ihrem Arbeitgeber eine alte Jahreslohnbescheinigung, die der Stadt unbekannt war und 2für das maßgebliche Jahr 24.000 Euro ausweist. Maria lebte damals allein in der Stadt und bezog im maßgeblichen Jahr ausschließlich Arbeitslohn.

Trifft „Neue Beweismittel“ hier zu?

„Neue Beweismittel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eignung für eine günstigere Entscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Neu gegenüber der letzten Behördenentscheidung
    Die Bescheinigung war der Stadt bei ihrer damaligen Entscheidung nicht bekannt.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug auf bereits damals bestehende Tatsachen
    Die Bescheinigung betrifft das Einkommen in dem Jahr, auf das es bereits bei der damaligen Entscheidung ankam.
    erfüllt
  3. 3
    Eignung für eine günstigere Entscheidung
    Das nachgewiesene Einkommen überschreitet die Fördergrenze, sodass Maria auch mit diesem Nachweis keine Zahlung erhalten hätte.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Nachweis einer erst nach der letzten Behördenentscheidung eingetretenen Veränderung wird § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG zugeordnet.

RichtigDer neue Nachweis muss sich auf Tatsachen beziehen, die schon bei der letzten Behördenentscheidung bestanden.

Voraussetzung vergessen

FehlerJedes bislang unbekannte Dokument wird unabhängig von seinem Inhalt als Wiederaufgreifensgrund behandelt.

RichtigAuch ein bislang unbekannter Nachweis muss eine günstigere Entscheidung für den Betroffenen tragen können.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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