Definitionen
Nettovermögensgrenze
§ 1378 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDie Nettovermögensgrenze bezeichnet die Begrenzung der Ausgleichsforderung im Zugewinnausgleich durch den Wert des Vermögens, das dem ausgleichspflichtigen Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 S. 1 BGB); eine höhere rechnerische Ausgleichsforderung wird auf diesen Wert gekürzt. Die Grenze erhöht sich um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag, wenn der Ausgleichspflichtige sein Vermögen in den Fällen des § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB vermindert hat, etwa durch unentgeltliche Zuwendungen, Verschwendung oder Handlungen in Benachteiligungsabsicht (§ 1378 Abs. 2 S. 2 BGB). Wird die Ehe geschieden, tritt nach § 1384 BGB auch für die Höhe der Ausgleichsforderung der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an die Stelle der Beendigung des Güterstands.
Mehr als sein bei Beendigung des Güterstands vorhandenes Nettovermögen muss der Ausgleichspflichtige grundsätzlich nicht zahlen.
- Zustellung des AntragsRechtshängigkeit des ScheidungsantragsStichtag für den Zugewinn und für die Höhe der Ausgleichsforderung samt ihrer Begrenzung.
- RechtskraftGüterstand endet mit der ScheidungDieser Zeitpunkt wird für die Berechnung durch die Rechtshängigkeit ersetzt.
- Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Stichtag für den Zugewinn und für die Höhe der Ausgleichsforderung samt ihrer Begrenzung.
- Güterstand endet mit der Scheidung Dieser Zeitpunkt wird für die Berechnung durch die Rechtshängigkeit ersetzt.
Fälle zum Selbstprüfen
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3Tom hatte bei der Heirat 40.000 Euro Schulden und sonst kein Vermögen, Lea hatte weder Vermögen noch Schulden. Zehn Jahre später vereinbaren beide in einem notariellen Ehevertrag, dass künftig Gütertrennung gelten soll. 2Zu diesem Zeitpunkt hat Tom ein Sparguthaben von 20.000 Euro und keine Schulden mehr, Lea besitzt weiterhin nichts. 1Lea verlangt von Tom den Ausgleich des Zugewinns.
Trifft „Nettovermögensgrenze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusgleichsforderung aus dem ZugewinnausgleichMit der vereinbarten Gütertrennung endet der Güterstand, sodass Lea den Ausgleich des Zugewinns verlangen kann.
- 2erfülltNettovermögen des Ausgleichspflichtigen am StichtagToms Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten beträgt bei Beendigung des Güterstands 20.000 Euro.
- 3erfülltRechnerische Forderung übersteigt diesen WertToms Anfangsvermögen ist mit minus 40.000 Euro anzusetzen, sein Zugewinn beträgt daher 60.000 Euro; die rechnerische Forderung von 30.000 Euro übersteigt seine 20.000 Euro.
Tom und Lea hatten bei der Heirat weder Vermögen noch Schulden. Zehn Jahre später vereinbaren beide in einem notariellen Ehevertrag, dass künftig Gütertrennung gelten soll. 2Zu diesem Zeitpunkt hat Tom ein Sparguthaben von 20.000 Euro und keine Schulden, Lea besitzt weiterhin nichts. 1Lea verlangt von Tom den Ausgleich des Zugewinns.
Trifft „Nettovermögensgrenze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusgleichsforderung aus dem ZugewinnausgleichMit der vereinbarten Gütertrennung endet der Güterstand, sodass Lea den Ausgleich des Zugewinns verlangen kann.
- 2erfülltNettovermögen des Ausgleichspflichtigen am StichtagToms Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten beträgt bei Beendigung des Güterstands 20.000 Euro.
- 3fehltRechnerische Forderung übersteigt diesen WertToms Zugewinn beträgt 20.000 Euro; die rechnerische Forderung von 10.000 Euro bleibt unter seinem Vermögen von 20.000 Euro und wird nicht gekürzt.
Typische Fehler
FehlerBei unentgeltlichen Zuwendungen, Verschwendung oder Benachteiligungshandlungen wird nur das Endvermögen erhöht, die Forderung aber weiter auf das tatsächlich vorhandene Vermögen begrenzt.
RichtigIn den Fällen des § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB erhöht sich auch die Grenze um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag.
FehlerBei Scheidung wird die Grenze nach dem Vermögen bei Rechtskraft der Scheidung bemessen.
RichtigNach § 1384 BGB ist für die Höhe der Ausgleichsforderung der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgeblich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema