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Nettodarlehensbeträge

Art. 247 § 3 Abs. 2 Satz 2 EGBGB · Zivilrecht

Der Nettodarlehensbetrag ist der höchste Kapitalbetrag, den der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrags beanspruchen kann, ohne Zinsen, Kosten und sonstige Entgelte des Darlehens.

Merksatz

Für den Nettodarlehensbetrag zählt der vertragliche Höchstbetrag, nicht die bisherige Auszahlung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea vereinbart mit einer Bank, dass sie bis zu 5.000 Euro jederzeit abrufen kann. Sie hat davon 2.000 Euro erhalten und kann die restlichen 3.000 Euro weiterhin verlangen. 2Zinsen zahlt sie zusätzlich; weitere Kosten oder Entgelte sind nicht vereinbart. Lea trägt in ihre Übersicht 5.000 Euro ein.

Trifft „Nettodarlehensbeträge“ hier zu?

„Nettodarlehensbeträge“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertraglich beanspruchbarer Höchstbetrag
    Die eingetragenen 5.000 Euro entsprechen dem gesamten vertraglich zugesagten Kapital.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Zinsen, Kosten oder sonstigen Darlehensentgelte
    Der eingetragene Betrag enthält weder Zinsen noch andere Darlehensentgelte.
    erfüllt
BFall B

Lea vereinbart mit einer Bank, dass sie bis zu 5.000 Euro jederzeit abrufen kann. Sie hat davon 2.000 Euro erhalten und kann die restlichen 3.000 Euro weiterhin verlangen. 2Zinsen zahlt sie zusätzlich; weitere Kosten oder Entgelte sind nicht vereinbart. Lea trägt in ihre Übersicht 2.000 Euro ein.

Trifft „Nettodarlehensbeträge“ hier zu?

„Nettodarlehensbeträge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vertraglich beanspruchbarer Höchstbetrag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertraglich beanspruchbarer Höchstbetrag
    Die eingetragenen 2.000 Euro erfassen nur die bisherige Auszahlung und nicht den vereinbarten Höchstbetrag von 5.000 Euro.
    fehlt
  2. 2
    Keine Zinsen, Kosten oder sonstigen Darlehensentgelte
    Auch der eingetragene Teilbetrag enthält keine Zinsen oder anderen Darlehensentgelte.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Summe aller vereinbarten Rückzahlungen einschließlich der Zinsen wird als Nettodarlehensbetrag angesetzt.

RichtigZinsen und sonstige Darlehensentgelte werden bei der Bestimmung des Nettodarlehensbetrags nicht hinzugerechnet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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