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Nettoeinkommen

§§ 843, 1610 BGB · Zivilrecht

Das Nettoeinkommen ist das um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bereinigte Einkommen einer Person, das insbesondere im Unterhalts- und Schadensersatzrecht als Berechnungsgrundlage für Ansprüche dient. Für das unterhaltsrechtlich bereinigte Nettoeinkommen werden zusätzlich unterhaltsrechtlich anzuerkennende Belastungen berücksichtigt.

Merksatz

Nettoeinkommen und unterhaltsrechtlich bereinigtes Nettoeinkommen können unterschiedlich hoch sein.

Nettoeinkommen oder bereinigtes Nettoeinkommen?Das Nettoeinkommen ist eine Ausgangsgröße. Im Unterhaltsrecht können weitere anerkannte Belastungen den maßgeblichen Betrag mindern.
Nettoeinkommen
Bereinigtes Nettoeinkommen
Abzüge
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Zusätzlich unterhaltsrechtlich anerkannte Belastungen
Berechnungsstufe
Ausgangspunkt für die Unterhaltsberechnung
Betrag nach weiteren unterhaltsrechtlichen Abzügen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara verdient monatlich 4.000 Euro vor Abzügen. Ihr Arbeitgeber behält 600 Euro Steuern und 800 Euro Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ein. Außerdem leitet er auf Maras Wunsch 200 Euro an ihren privaten Sparvertrag weiter und überweist ihr 2.400 Euro. Für die Prüfung eines Unterhaltsanspruchs zieht Mara vom Gehalt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab und gibt 2.600 Euro an.

Trifft „Nettoeinkommen“ hier zu?

„Nettoeinkommen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einkommen einer Person
    Der angesetzte Betrag stammt aus Maras Arbeitsvergütung.
    erfüllt
  2. 2
    Steuern abgezogen
    Die 600 Euro Steuern sind vom Gehalt abgezogen.
    erfüllt
  3. 3
    Sozialversicherungsbeiträge abgezogen
    Auch die 800 Euro Sozialversicherungsbeiträge sind vom Gehalt abgezogen.
    erfüllt
BFall B

1Mara verdient monatlich 4.000 Euro vor Abzügen. Ihr Arbeitgeber behält 600 Euro Steuern und 800 Euro Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ein. Außerdem leitet er auf Maras Wunsch 200 Euro an ihren privaten Sparvertrag weiter und überweist ihr 2.400 Euro. Für die Prüfung eines Unterhaltsanspruchs 3zieht Mara vom Gehalt nur die Sozialversicherungsbeiträge ab und gibt 3.200 Euro an.

Trifft „Nettoeinkommen“ hier zu?

„Nettoeinkommen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Steuern abgezogen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einkommen einer Person
    Der angesetzte Betrag stammt aus Maras Arbeitsvergütung.
    erfüllt
  2. 2
    Steuern abgezogen
    In den angegebenen 3.200 Euro sind die 600 Euro Steuern noch enthalten.
    fehlt
  3. 3
    Sozialversicherungsbeiträge abgezogen
    Die 800 Euro Sozialversicherungsbeiträge sind vom Gehalt abgezogen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer auf das Konto überwiesene Lohn wird stets mit dem Nettoeinkommen gleichgesetzt.

RichtigZusätzliche Einbehalte für einen privaten Sparvertrag mindern den Auszahlungsbetrag, nicht aber das Nettoeinkommen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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