Definitionen
Negatorischer Anspruch bei Servitutenbeeinträchtigung
§§ 1027, 1004 BGB · ZivilrechtDer negatorische Anspruch aus §§ 1027, 1004 BGB gibt dem Berechtigten einer Grunddienstbarkeit gegen den Störer einen Anspruch auf Beseitigung einer bestehenden Beeinträchtigung seines dinglichen Rechts und bei Wiederholungsgefahr oder ernsthaft drohender erstmaliger Beeinträchtigung auf Unterlassung, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Berechtigte zur Duldung verpflichtet ist.
Für die Abwehr einer Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit kommt es nicht auf Verschulden an.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna gehört ein Hausgrundstück; im Grundbuch ist zugunsten des jeweiligen Eigentümers das Recht eingetragen, jederzeit mit dem Auto über Brunos Nachbargrundstück zu fahren. 3Bruno stellt seinen schweren Container quer auf den dafür vorgesehenen Weg, 2sodass Anna nicht mehr durchfahren kann. 4Anna hat der Sperre nicht zugestimmt, und das eingetragene Recht sieht keine Sperrzeiten vor. Anna verlangt von Bruno, den Container zu entfernen.
Trifft „Negatorischer Anspruch bei Servitutenbeeinträchtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerechtigung aus einer GrunddienstbarkeitAnna ist als Eigentümerin des begünstigten Grundstücks aus der eingetragenen Grunddienstbarkeit berechtigt.
- 2erfülltBestehende oder konkret drohende BeeinträchtigungDer Container verhindert gegenwärtig die Ausübung des gesicherten Fahrtrechts.
- 3erfülltStörereigenschaft des AnspruchsgegnersBruno hat die Sperre selbst verursacht und ist deshalb Handlungsstörer.
- 4erfülltKeine DuldungspflichtFür die Blockierung des jederzeit ausübbaren Fahrtrechts besteht keine Duldungspflicht.
1Anna gehört ein Hausgrundstück; im Grundbuch ist zugunsten des jeweiligen Eigentümers das Recht eingetragen, jederzeit mit dem Auto über Brunos Nachbargrundstück zu fahren. Bruno stellt seinen schweren Container quer auf den dafür vorgesehenen Weg, 2sodass Anna nicht mehr durchfahren kann. 4Anna hat der Sperre nicht zugestimmt, und das eingetragene Recht sieht keine Sperrzeiten vor. Anna verlangt die Entfernung von Carla, die nur zu Besuch in der Nachbarschaft ist und weder an der Sperre mitgewirkt hat noch über den Container oder das Grundstück bestimmen kann.
Trifft „Negatorischer Anspruch bei Servitutenbeeinträchtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerechtigung aus einer GrunddienstbarkeitAnna ist als Eigentümerin des begünstigten Grundstücks aus der eingetragenen Grunddienstbarkeit berechtigt.
- 2erfülltBestehende oder konkret drohende BeeinträchtigungDer Container verhindert gegenwärtig die Ausübung des gesicherten Fahrtrechts.
- 3fehltStörereigenschaft des AnspruchsgegnersCarla hat die Sperre weder verursacht noch ist ihr der störende Zustand zuzurechnen.
- 4erfülltKeine DuldungspflichtFür die Blockierung des jederzeit ausübbaren Fahrtrechts besteht keine Duldungspflicht.
Typische Fehler
FehlerEine Beeinträchtigung für ausreichend halten, ohne eine mögliche Duldungspflicht zu prüfen.
RichtigEine Duldungspflicht schließt den Anspruch im entsprechenden Umfang aus.
FehlerUnterlassung erst nach einer bereits eingetretenen Beeinträchtigung für möglich halten.
RichtigUnterlassung kann auch verlangt werden, wenn eine erstmalige Beeinträchtigung ernsthaft droht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema