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Negativprognose

§ 314 BGB · Zivilrecht

Die Negativprognose ist die auf konkreten Tatsachen gestützte Einschätzung, dass der Schuldner auch künftig seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, insbesondere weil vergangene Pflichtverletzungen auf ein dauerhaftes oder wiederholtes Fehlverhalten schließen lassen und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Merksatz

Vergangenes Fehlverhalten zählt hier wegen seiner Aussagekraft für die künftige Vertragserfüllung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Firma hat für zwei Jahre übernommen, die Büroräume eines Unternehmens zweimal pro Woche zu reinigen. 1In den letzten vier Wochen kam sie jeweils nur einmal pro Woche. 2Ihre Leitung erklärt, dass sie wegen fehlenden Personals auch in den nächsten sechs Monaten nur einmal wöchentlich kommen werde.

Trifft „Negativprognose“ hier zu?

„Negativprognose“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete Tatsachengrundlage
    Die wiederholt ausgebliebenen Reinigungstermine sind konkrete Tatsachen für die Beurteilung des weiteren Vertragsverlaufs.
    erfüllt
  2. 2
    Erwartung künftiger Pflichtverletzungen
    Die angekündigte Fortsetzung der reduzierten Reinigung lässt weitere Verstöße gegen die vereinbarte Häufigkeit erwarten.
    erfüllt
BFall B

Eine Firma hat für zwei Jahre übernommen, die Büroräume eines Unternehmens zweimal pro Woche zu reinigen. 1In zwei aufeinanderfolgenden Wochen fiel wegen einer Erkrankung des eingesetzten Mitarbeiters jeweils ein Reinigungstermin aus. Seit seiner Rückkehr vor drei Monaten wurden sämtliche vereinbarten Termine eingehalten. Für weitere Ausfälle ist inzwischen eine feste Ersatzkraft eingeteilt, die alle Termine übernehmen kann.

Trifft „Negativprognose“ hier zu?

„Negativprognose“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erwartung künftiger Pflichtverletzungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete Tatsachengrundlage
    Die ausgefallenen Termine und ihre bekannte Ursache bilden konkrete Anknüpfungspunkte für die Beurteilung des weiteren Vertragsverlaufs.
    erfüllt
  2. 2
    Erwartung künftiger Pflichtverletzungen
    Die inzwischen eingehaltenen Termine und die organisierte Vertretung geben keinen konkreten Anlass, weitere Pflichtverletzungen zu erwarten.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer Negativprognose wird ohne weitere Prüfung ein Recht zur sofortigen Kündigung abgeleitet.

RichtigOb ein wichtiger Grund besteht, erfordert zusätzlich eine Würdigung aller Einzelfallumstände und eine Abwägung der Interessen beider Seiten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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