Definitionen
Negativer Schutzbereich
Art. 4, 9 GG · Öffentliches RechtDer negative Schutzbereich eines Grundrechts umfasst das Recht, von der durch das Grundrecht geschützten Tätigkeit oder Zugehörigkeit fernzubleiben, also die Freiheit, eine bestimmte Handlung nicht vorzunehmen oder einer bestimmten Vereinigung, Gemeinschaft oder Weltanschauung nicht anzugehören (z.B. negative Vereinigungsfreiheit, negative Religionsfreiheit).
Grundrechtliche Freiheit schützt auch die Entscheidung, eine geschützte Möglichkeit nicht zu nutzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 20-jährige Lea besucht eine staatliche Berufsschule. Ihre Lehrerin verlangt von allen in der Klasse, 1ein christliches Gebet mitzusprechen. 2Lea möchte währenddessen schweigen.
Trifft „Negativer Schutzbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtlich geschützte Tätigkeit oder ZugehörigkeitDas Sprechen eines religiösen Gebets fällt unter die Religionsfreiheit.
- 2erfülltUnterlassen oder NichtzugehörigkeitLea möchte die religiöse Handlung unterlassen.
Die 20-jährige Lea möchte in einer Pause an ihrer staatlichen Berufsschule 1ein christliches Gebet sprechen. Ein Lehrer untersagt ihr das Beten.
Trifft „Negativer Schutzbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtlich geschützte Tätigkeit oder ZugehörigkeitDas Sprechen eines religiösen Gebets fällt unter die Religionsfreiheit.
- 2fehltUnterlassen oder NichtzugehörigkeitLea möchte die religiöse Handlung ausüben, sodass der positive Schutzbereich betroffen ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema