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Nachträgliche Unmöglichkeit

§ 275 BGB · Zivilrecht

Nachträgliche Unmöglichkeit liegt vor, wenn die vom Schuldner geschuldete Leistung nach Entstehung des Schuldverhältnisses aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann, sodass der Schuldner gemäß § 275 Abs. 1 BGB von seiner Leistungspflicht befreit wird und sich die Rechtsfolgen nach §§ 283, 326 BGB richten.

Merksatz

Entscheidend ist, dass die Leistung erst nach Entstehung des Schuldverhältnisses unmöglich wird.

Wann tritt das Leistungshindernis ein?Entscheidend ist die Reihenfolge: Zunächst entsteht das Schuldverhältnis, erst danach tritt das dauerhafte Leistungshindernis ein.
  1. Zuerst
    Entstehung des Schuldverhältnisses
    Die Leistung ist zu diesem Zeitpunkt noch möglich.
  2. Danach
    Dauerhaftes Leistungshindernis
    Die Leistung wird dauerhaft unmöglich. Der Schuldner muss sie nicht mehr erbringen.
  1. Entstehung des Schuldverhältnisses Die Leistung ist zu diesem Zeitpunkt noch möglich.
  2. Dauerhaftes Leistungshindernis Die Leistung wird dauerhaft unmöglich. Der Schuldner muss sie nicht mehr erbringen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Clara verkauft Ben ein bestimmtes Originalgemälde und vereinbart die Übergabe für die folgende Woche. 2Zwei Tage nach dem Vertragsschluss 3verbrennt das Gemälde vollständig zu Asche.

Trifft „Nachträgliche Unmöglichkeit“ hier zu?

„Nachträgliche Unmöglichkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschuldete Leistung
    Aufgrund des Kaufvertrags schuldet Clara die Übergabe und Übereignung genau dieses Gemäldes.
    erfüllt
  2. 2
    Eintritt nach Entstehung des Schuldverhältnisses
    Das Gemälde wird erst zerstört, nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
    erfüllt
  3. 3
    Dauerhaftes tatsächliches oder rechtliches Leistungshindernis
    Das zerstörte Original kann aus tatsächlichen Gründen dauerhaft nicht mehr übergeben und übereignet werden.
    erfüllt
BFall B

1Clara verkauft Ben ein bestimmtes Originalgemälde und vereinbart die Übergabe für die folgende Woche. 3Das Gemälde war bereits zwei Tage vor dem Vertragsschluss vollständig zu Asche verbrannt, ohne dass Clara oder Ben davon wussten.

Trifft „Nachträgliche Unmöglichkeit“ hier zu?

„Nachträgliche Unmöglichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eintritt nach Entstehung des Schuldverhältnisses

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschuldete Leistung
    Der Kaufvertrag ist trotz der bereits eingetretenen Zerstörung wirksam und bezieht sich auf genau dieses Gemälde.
    erfüllt
  2. 2
    Eintritt nach Entstehung des Schuldverhältnisses
    Die Zerstörung liegt vor dem Vertragsschluss; die Unkenntnis der Beteiligten ändert diesen Zeitpunkt nicht.
    fehlt
  3. 3
    Dauerhaftes tatsächliches oder rechtliches Leistungshindernis
    Das zerstörte Original kann aus tatsächlichen Gründen dauerhaft nicht mehr übergeben und übereignet werden.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Wegfall der Leistungspflicht wird geschlossen, dass sämtliche Ansprüche des Gläubigers entfallen.

RichtigTrotz des Wegfalls der Leistungspflicht können weitere Ansprüche bestehen, insbesondere auf Schadensersatz.

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