Definitionen
Nachträgliche Unmöglichkeit
§ 275 BGB · ZivilrechtNachträgliche Unmöglichkeit liegt vor, wenn die vom Schuldner geschuldete Leistung nach Entstehung des Schuldverhältnisses aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann, sodass der Schuldner gemäß § 275 Abs. 1 BGB von seiner Leistungspflicht befreit wird und sich die Rechtsfolgen nach §§ 283, 326 BGB richten.
Entscheidend ist, dass die Leistung erst nach Entstehung des Schuldverhältnisses unmöglich wird.
- ZuerstEntstehung des SchuldverhältnissesDie Leistung ist zu diesem Zeitpunkt noch möglich.
- DanachDauerhaftes LeistungshindernisDie Leistung wird dauerhaft unmöglich. Der Schuldner muss sie nicht mehr erbringen.
- Entstehung des Schuldverhältnisses Die Leistung ist zu diesem Zeitpunkt noch möglich.
- Dauerhaftes Leistungshindernis Die Leistung wird dauerhaft unmöglich. Der Schuldner muss sie nicht mehr erbringen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Clara verkauft Ben ein bestimmtes Originalgemälde und vereinbart die Übergabe für die folgende Woche. 2Zwei Tage nach dem Vertragsschluss 3verbrennt das Gemälde vollständig zu Asche.
Trifft „Nachträgliche Unmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschuldete LeistungAufgrund des Kaufvertrags schuldet Clara die Übergabe und Übereignung genau dieses Gemäldes.
- 2erfülltEintritt nach Entstehung des SchuldverhältnissesDas Gemälde wird erst zerstört, nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
- 3erfülltDauerhaftes tatsächliches oder rechtliches LeistungshindernisDas zerstörte Original kann aus tatsächlichen Gründen dauerhaft nicht mehr übergeben und übereignet werden.
1Clara verkauft Ben ein bestimmtes Originalgemälde und vereinbart die Übergabe für die folgende Woche. 3Das Gemälde war bereits zwei Tage vor dem Vertragsschluss vollständig zu Asche verbrannt, ohne dass Clara oder Ben davon wussten.
Trifft „Nachträgliche Unmöglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschuldete LeistungDer Kaufvertrag ist trotz der bereits eingetretenen Zerstörung wirksam und bezieht sich auf genau dieses Gemälde.
- 2fehltEintritt nach Entstehung des SchuldverhältnissesDie Zerstörung liegt vor dem Vertragsschluss; die Unkenntnis der Beteiligten ändert diesen Zeitpunkt nicht.
- 3erfülltDauerhaftes tatsächliches oder rechtliches LeistungshindernisDas zerstörte Original kann aus tatsächlichen Gründen dauerhaft nicht mehr übergeben und übereignet werden.
Typische Fehler
FehlerAus dem Wegfall der Leistungspflicht wird geschlossen, dass sämtliche Ansprüche des Gläubigers entfallen.
RichtigTrotz des Wegfalls der Leistungspflicht können weitere Ansprüche bestehen, insbesondere auf Schadensersatz.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata