Definitionen
Mutmaßliche Einwilligung
(—) · StrafrechtDie mutmaßliche Einwilligung ist ein eigenständiger, gewohnheitsrechtlich anerkannter (ungeschriebener) Rechtfertigungsgrund, der eingreift, wenn eine tatsächliche Einwilligung des Rechtsgutsträgers nicht eingeholt werden kann und nach objektiver Beurteilung aller Umstände mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Betroffene bei Kenntnis der Sachlage in die Rechtsgutsbeeinträchtigung eingewilligt hätte.
Entscheidend ist der mutmaßliche Wille des Betroffenen, nicht allein der objektive Nutzen des Eingriffs.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine erwachsene Patientin wird nach einem Unfall bewusstlos in eine Klinik eingeliefert. 1Nur eine sofortige Blutübertragung kann ihr Leben retten; bis zu einem Gespräch mit ihr kann die Ärztin nicht warten. 2Die Ärztin kennt aus früheren Gesprächen die positive Haltung der Patientin zu Blutübertragungen, hat keine gegenteiligen Informationen und verabreicht ihr Blut.
Trifft „Mutmaßliche Einwilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliche Einwilligung nicht einholbarDie bewusstlose Patientin kann vor der unaufschiebbaren Behandlung keine Entscheidung erklären.
- 2erfülltSichere oder hochwahrscheinliche Zustimmung nach GesamtwürdigungDer lebensrettende Zweck und die bekannte persönliche Haltung lassen eine Zustimmung mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten.
Eine erwachsene Patientin wird nach einem Unfall bewusstlos in eine Klinik eingeliefert. 1Nur eine sofortige Blutübertragung kann ihr Leben retten; bis zu einem Gespräch mit ihr kann die Ärztin nicht warten. Die Ärztin weiß aus früheren Gesprächen, dass die Patientin Blutübertragungen aus religiösen Gründen selbst bei Lebensgefahr strikt ablehnt, und verabreicht ihr dennoch Blut.
Trifft „Mutmaßliche Einwilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliche Einwilligung nicht einholbarDie bewusstlose Patientin kann vor der unaufschiebbaren Behandlung keine Entscheidung erklären.
- 2fehltSichere oder hochwahrscheinliche Zustimmung nach GesamtwürdigungDie bekannte Ablehnung schließt es aus, allein wegen des lebensrettenden Zwecks eine Zustimmung anzunehmen.
Typische Fehler
FehlerBei einer ärztlichen Behandlung wird die vermutete Zustimmung für ausreichend gehalten, obwohl die Patientin rechtzeitig gefragt werden könnte.
RichtigKann die tatsächliche Einwilligung rechtzeitig eingeholt werden, darf sie bei einer ärztlichen Behandlung nicht durch eine bloß vermutete Zustimmung ersetzt werden.
FehlerDie mutmaßliche Einwilligung wird erst bei der Schuld geprüft.
RichtigSie ist als Rechtfertigungsgrund bei der Rechtswidrigkeit zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata