Definitionen
Mitbestrafte Vortat
StrafrechtEine mitbestrafte Vortat liegt vor, wenn eine frühere Straftat gegenüber einer späteren Haupttat im Wege der Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz) zurücktritt, weil ihr Unrechtsgehalt bereits vollständig durch die Bestrafung der Haupttat erfasst wird und eine eigenständige Ahndung daher ausscheidet. Voraussetzung ist, dass Vor- und Haupttat denselben Rechtsgutträger betreffen, die Vortat typischerweise der Vorbereitung oder Ermöglichung der Haupttat dient und kein wesentlicher Überschuss an Unrecht verbleibt.
Entscheidend ist, ob die spätere Haupttat das Unrecht der vorbereitenden Tat bereits vollständig erfasst.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der Autoschlüssel und das Auto gehören Mira. Paul nimmt den Schlüssel heimlich aus ihrer Tasche und will ihn dauerhaft behalten. Mit dem Schlüssel will er am nächsten Tag gegen Miras Willen ihr Auto holen und ebenfalls dauerhaft behalten. Am nächsten Tag fährt er damit das Auto von einem öffentlichen Parkplatz zu seinem eigenen Stellplatz.
Trifft „Mitbestrafte Vortat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFrühere StraftatPaul begeht zunächst einen Diebstahl am Autoschlüssel.
- 2erfülltSpätere HaupttatAm folgenden Tag begeht Paul einen weiteren Diebstahl am Auto.
- 3erfülltDerselbe RechtsgutträgerBeide Diebstähle betreffen Miras Eigentum.
- 4erfülltTypische Vorbereitung oder Ermöglichung der HaupttatDer Diebstahl des passenden Schlüssels bereitet den anschließenden Autodiebstahl vor.
- 5erfülltVollständige Erfassung des UnrechtsgehaltsDer vorbereitende Schlüsseldiebstahl geht ohne eigenständigen Unrechtsüberschuss im Diebstahl des zugehörigen Autos auf.
Der Autoschlüssel und das Auto gehören Mira. Paul nimmt den Schlüssel heimlich aus ihrer Tasche und will ihn dauerhaft behalten. Mit dem Schlüssel will er am nächsten Tag gegen Miras Willen ihr Auto für einen Tagesausflug benutzen und es abends zurückstellen. Am nächsten Tag fährt er mit dem Auto an einen See, stellt es abends wieder an seinen bisherigen Platz und behält den Schlüssel.
Trifft „Mitbestrafte Vortat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFrühere StraftatPaul begeht zunächst einen Diebstahl am Autoschlüssel.
- 2erfülltSpätere HaupttatPaul begeht anschließend einen unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs.
- 3erfülltDerselbe RechtsgutträgerBeide Taten betreffen Mira als Eigentümerin.
- 4erfülltTypische Vorbereitung oder Ermöglichung der HaupttatDie Wegnahme des passenden Schlüssels bereitet die anschließende Benutzung des Autos vor.
- 5fehltVollständige Erfassung des UnrechtsgehaltsDer dauerhafte Entzug des Schlüssels wird durch die Bestrafung der bloß vorübergehenden Autobenutzung nicht vollständig erfasst.
Typische Fehler
FehlerDie mitbestrafte Vortat wird neben der Haupttat als zusätzliches Delikt im Schuldspruch aufgeführt.
RichtigDie mitbestrafte Vortat tritt zurück und führt nicht zu einer zusätzlichen Verurteilung wegen dieses Delikts.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata