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Mitbestrafte Nachtat

— · Strafrecht

Eine mitbestrafte Nachtat ist eine nach der Haupttat begangene, selbstständig tatbestandsmäßige Handlung desselben Täters, die den Erfolg der Haupttat oder die durch sie erlangte Position sichert, ausnutzt oder verwertet. Voraussetzung ist, dass die Geschädigten beider Taten identisch sind, kein neues Rechtsgut verletzt und der durch die Haupttat angerichtete Schaden nicht erweitert wird. Ihr Unrechtsgehalt wird durch die Verurteilung wegen der Haupttat bereits vollständig miterfasst, sodass sie im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter der Haupttat zurücktritt und keine eigenständige Bestrafung auslöst.

Merksatz

Entscheidend ist nicht bloß die zeitliche Reihenfolge, sondern das fehlende zusätzliche Unrecht der späteren Tat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara stiehlt Leons wertvolle Vase und versteckt sie über Nacht in ihrem Zimmer in der gemeinsamen Wohnung. Am nächsten Tag zerschlägt sie die Vase dort mit einem Hammer, damit Leon sie nicht bei ihr findet. Sie legt eine dicke Unterlage darunter, sodass außer der Vase nichts beschädigt wird.

Trifft „Mitbestrafte Nachtat“ hier zu?

„Mitbestrafte Nachtat“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handlung nach der Haupttat
    Die Zerstörung erfolgt erst nach dem abgeschlossenen Diebstahl.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Tatbestandsmäßigkeit
    Die vorsätzliche Zerstörung der fremden Vase erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung.
    erfüllt
  3. 3
    Derselbe Täter
    Mara begeht sowohl den Diebstahl als auch die anschließende Sachbeschädigung.
    erfüllt
  4. 4
    Sicherung, Ausnutzung oder Verwertung des Taterfolgs
    Die Zerstörung soll die Entdeckung der Beute verhindern und damit die durch den Diebstahl erlangte Position sichern.
    erfüllt
  5. 5
    Identische Geschädigte
    Beide Taten betreffen allein Leon als Eigentümer der Vase.
    erfüllt
  6. 6
    Kein neues Rechtsgut und keine Schadenserweiterung
    Die Zerstörung betrifft nur die bereits entwendete Vase und erweitert den durch den Diebstahl verursachten Schaden nicht.
    erfüllt
BFall B

Mara stiehlt Leons wertvolle Vase und versteckt sie über Nacht in ihrem Zimmer in der gemeinsamen Wohnung. Am nächsten Tag zerschlägt sie die Vase dort mit einem Hammer, damit Leon sie nicht bei ihr findet. Dabei schlägt sie auch ein Loch in Leons Tisch, was sie vorhergesehen und bewusst in Kauf genommen hat.

Trifft „Mitbestrafte Nachtat“ hier zu?

„Mitbestrafte Nachtat“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein neues Rechtsgut und keine Schadenserweiterung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handlung nach der Haupttat
    Die Beschädigungen erfolgen erst nach dem abgeschlossenen Diebstahl.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Tatbestandsmäßigkeit
    Mara beschädigt neben der Vase auch den fremden Tisch vorsätzlich.
    erfüllt
  3. 3
    Derselbe Täter
    Mara begeht sowohl den Diebstahl als auch die anschließende Sachbeschädigung.
    erfüllt
  4. 4
    Sicherung, Ausnutzung oder Verwertung des Taterfolgs
    Das Zerschlagen soll die Entdeckung der Beute verhindern und steht damit im Sicherungszusammenhang mit dem Diebstahl.
    erfüllt
  5. 5
    Identische Geschädigte
    Sowohl die gestohlene Vase als auch der zusätzlich beschädigte Tisch gehören Leon.
    erfüllt
  6. 6
    Kein neues Rechtsgut und keine Schadenserweiterung
    Durch das Loch im Tisch entsteht ein zusätzlicher Schaden, der vom Diebstahl der Vase nicht erfasst wird.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerZwischen der Haupttat und der mitbestraften Nachtat wird Tatmehrheit angenommen.

RichtigDie Nachtat tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück und wird nicht eigenständig neben der Haupttat bestraft.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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