Definitionen
Mitbestrafte Nachtat
— · StrafrechtEine mitbestrafte Nachtat ist eine nach der Haupttat begangene, selbstständig tatbestandsmäßige Handlung desselben Täters, die den Erfolg der Haupttat oder die durch sie erlangte Position sichert, ausnutzt oder verwertet. Voraussetzung ist, dass die Geschädigten beider Taten identisch sind, kein neues Rechtsgut verletzt und der durch die Haupttat angerichtete Schaden nicht erweitert wird. Ihr Unrechtsgehalt wird durch die Verurteilung wegen der Haupttat bereits vollständig miterfasst, sodass sie im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter der Haupttat zurücktritt und keine eigenständige Bestrafung auslöst.
Entscheidend ist nicht bloß die zeitliche Reihenfolge, sondern das fehlende zusätzliche Unrecht der späteren Tat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara stiehlt Leons wertvolle Vase und versteckt sie über Nacht in ihrem Zimmer in der gemeinsamen Wohnung. Am nächsten Tag zerschlägt sie die Vase dort mit einem Hammer, damit Leon sie nicht bei ihr findet. Sie legt eine dicke Unterlage darunter, sodass außer der Vase nichts beschädigt wird.
Trifft „Mitbestrafte Nachtat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandlung nach der HaupttatDie Zerstörung erfolgt erst nach dem abgeschlossenen Diebstahl.
- 2erfülltSelbstständige TatbestandsmäßigkeitDie vorsätzliche Zerstörung der fremden Vase erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung.
- 3erfülltDerselbe TäterMara begeht sowohl den Diebstahl als auch die anschließende Sachbeschädigung.
- 4erfülltSicherung, Ausnutzung oder Verwertung des TaterfolgsDie Zerstörung soll die Entdeckung der Beute verhindern und damit die durch den Diebstahl erlangte Position sichern.
- 5erfülltIdentische GeschädigteBeide Taten betreffen allein Leon als Eigentümer der Vase.
- 6erfülltKein neues Rechtsgut und keine SchadenserweiterungDie Zerstörung betrifft nur die bereits entwendete Vase und erweitert den durch den Diebstahl verursachten Schaden nicht.
Mara stiehlt Leons wertvolle Vase und versteckt sie über Nacht in ihrem Zimmer in der gemeinsamen Wohnung. Am nächsten Tag zerschlägt sie die Vase dort mit einem Hammer, damit Leon sie nicht bei ihr findet. Dabei schlägt sie auch ein Loch in Leons Tisch, was sie vorhergesehen und bewusst in Kauf genommen hat.
Trifft „Mitbestrafte Nachtat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandlung nach der HaupttatDie Beschädigungen erfolgen erst nach dem abgeschlossenen Diebstahl.
- 2erfülltSelbstständige TatbestandsmäßigkeitMara beschädigt neben der Vase auch den fremden Tisch vorsätzlich.
- 3erfülltDerselbe TäterMara begeht sowohl den Diebstahl als auch die anschließende Sachbeschädigung.
- 4erfülltSicherung, Ausnutzung oder Verwertung des TaterfolgsDas Zerschlagen soll die Entdeckung der Beute verhindern und steht damit im Sicherungszusammenhang mit dem Diebstahl.
- 5erfülltIdentische GeschädigteSowohl die gestohlene Vase als auch der zusätzlich beschädigte Tisch gehören Leon.
- 6fehltKein neues Rechtsgut und keine SchadenserweiterungDurch das Loch im Tisch entsteht ein zusätzlicher Schaden, der vom Diebstahl der Vase nicht erfasst wird.
Typische Fehler
FehlerZwischen der Haupttat und der mitbestraften Nachtat wird Tatmehrheit angenommen.
RichtigDie Nachtat tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück und wird nicht eigenständig neben der Haupttat bestraft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema