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Lagerhalter

§ 467 HGB · Zivilrecht

Lagerhalter ist, wer gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt.

Merksatz

Die gewerbliche Einbindung unterscheidet den Lagerhalter von einer bloß privaten Aufbewahrung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Unternehmen übernimmt regelmäßig gegen Bezahlung Möbel von Kunden, um damit Gewinne zu erzielen. Es verpflichtet sich, 2die Möbel bis zur Abholung in seiner Halle unterzubringen und 3vor Feuchtigkeit, Diebstahl und Beschädigungen zu schützen.

Trifft „Lagerhalter“ hier zu?

„Lagerhalter“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gewerbsmäßige Tätigkeit
    Das Unternehmen bietet seine Leistungen dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht an.
    erfüllt
  2. 2
    Übernahme der Lagerung
    Das Unternehmen schuldet die Unterbringung der Möbel in seiner Halle.
    erfüllt
  3. 3
    Übernahme der Aufbewahrung von Gütern
    Das Unternehmen übernimmt die Obhut über die Möbel.
    erfüllt
BFall B

Nora nimmt einmalig und ohne Bezahlung die Möbel einer Freundin in ihrer privaten Garage auf. Sie verpflichtet sich schriftlich, 2die Möbel dort bis zur Abholung unterzubringen und 3vor Feuchtigkeit und Beschädigungen zu schützen. Nora betreibt kein Unternehmen.

Trifft „Lagerhalter“ hier zu?

„Lagerhalter“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gewerbsmäßige Tätigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gewerbsmäßige Tätigkeit
    Die einmalige private Hilfe ist keinem gewerblichen Unternehmen zuzuordnen.
    fehlt
  2. 2
    Übernahme der Lagerung
    Nora übernimmt die Unterbringung der Möbel in ihrer Garage.
    erfüllt
  3. 3
    Übernahme der Aufbewahrung von Gütern
    Nora übernimmt verbindlich die Obhut über die Möbel.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerGewerbsmäßige Tätigkeit wird mit einer Handelsregistereintragung gleichgesetzt und ein nicht eingetragener Kleingewerbetreibender deshalb ausgeschlossen.

RichtigAuch ein nicht im Handelsregister eingetragener Kleingewerbetreibender kann Lagerhalter sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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