Definitionen
Kündigungsschutzklage
§ 4 KSchG · ZivilrechtDie Kündigungsschutzklage ist die Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist; sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden, da die Kündigung andernfalls gemäß § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam gilt.
Auch andere Unwirksamkeitsgründe als fehlende soziale Rechtfertigung müssen grundsätzlich binnen drei Wochen geltend gemacht werden.
- 2. März 2026Zugang der KündigungDer Arbeitnehmer erhält die schriftliche Kündigung.
- 23. März 2026Reguläres FristendeDie reguläre Dreiwochenfrist endet mit Ablauf dieses Tages.
- Zugang der Kündigung Der Arbeitnehmer erhält die schriftliche Kündigung.
- Reguläres Fristende Die reguläre Dreiwochenfrist endet mit Ablauf dieses Tages.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara arbeitet als angestellte Verkäuferin und erhält am 2. März 2026 von ihrem Arbeitgeber einen unterschriebenen Brief, mit dem er ihr zum 30. April 2026 kündigt. Am 10. März 2026 reicht sie beim Arbeitsgericht eine Klage gegen ihren Arbeitgeber ein. Sie beantragt die gerichtliche Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet wird.
Trifft „Kündigungsschutzklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitnehmer als KlägerMara klagt als Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber.
- 2erfülltKündigungsbezogenes FeststellungszielDer Antrag betrifft die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine bestimmte Kündigung.
- 3erfülltKlage beim ArbeitsgerichtMara erhebt ihre Klage beim Arbeitsgericht.
Mara arbeitet als angestellte Verkäuferin und erhält am 2. März 2026 von ihrem Arbeitgeber einen unterschriebenen Brief, mit dem er ihr zum 30. April 2026 kündigt. Am 10. März 2026 reicht sie beim Arbeitsgericht eine Klage gegen ihren Arbeitgeber ein. Sie beantragt ausschließlich die Zahlung ihres noch offenen Februargehalts.
Trifft „Kündigungsschutzklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitnehmer als KlägerMara klagt als Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber.
- 2fehltKündigungsbezogenes FeststellungszielMara verlangt nur rückständiges Gehalt und keine Feststellung zur Kündigung.
- 3erfülltKlage beim ArbeitsgerichtAuch die reine Zahlungsklage wird beim Arbeitsgericht erhoben.
Typische Fehler
FehlerDie Dreiwochenfrist wird ab dem Datum des Kündigungsschreibens berechnet.
RichtigIm Regelfall ist der Zugang der schriftlichen Kündigung maßgeblich, nicht das Datum des Schreibens.
FehlerEine verspätete Kündigungsschutzklage wird wegen der Fristversäumnis als unzulässig behandelt.
RichtigDie Fristversäumnis führt grundsätzlich zur Unbegründetheit, weil die Kündigung als wirksam gilt; die Sonderregeln der §§ 5, 6 KSchG sind zu beachten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata