Definitionen
Kündigung des Darlehens
§ 488 Abs. 3 BGB · ZivilrechtDie Kündigung eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer das Darlehensverhältnis mit einer Frist von drei Monaten beendet.
Bei unbestimmter Laufzeit führt die Kündigung grundsätzlich erst nach drei Monaten zur Fälligkeit der Rückzahlung.
- Tag des ZugangsKündigung wird wirksamDie Erklärung erreicht die andere Vertragspartei; die gesetzliche Frist beginnt zu laufen.
- Drei Monate späterFristablauf und FälligkeitNach Ablauf der gesetzlichen Frist ist das Geld zurückzuzahlen.
- Kündigung wird wirksam Die Erklärung erreicht die andere Vertragspartei; die gesetzliche Frist beginnt zu laufen.
- Fristablauf und Fälligkeit Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist das Geld zurückzuzahlen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara leiht ihrem Bekannten Ben privat 2.000 Euro gegen Zinsen; einen Rückzahlungstermin und besondere Regeln für die Vertragsbeendigung vereinbaren sie nicht. Später schreibt Mara an Ben, dass sie den Vertrag mit Ablauf von drei Monaten nach Erhalt ihres Briefes beendet und dann ihr Geld zurückverlangt. Der Brief wird in Bens Briefkasten eingeworfen und noch am selben Tag von ihm gelesen.
Trifft „Kündigung des Darlehens“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDarlehen mit unbestimmter LaufzeitDie Parteien haben keinen Zeitpunkt für die Rückzahlung festgelegt.
- 2erfülltEinseitige Erklärung mit ZugangMara erklärt die Beendigung ohne erforderliche Zustimmung Bens, und ihre Erklärung geht ihm zu.
- 3erfülltErklärung durch eine VertragsparteiMara gibt die Erklärung als Darlehensgeberin ab.
- 4erfülltErklärungsziel: Beendigung mit DreimonatsfristDie Erklärung sieht die Beendigung nach Ablauf von drei Monaten ab ihrem Zugang vor.
Mara leiht ihrem Bekannten Ben privat 2.000 Euro gegen Zinsen; 1einen Rückzahlungstermin und besondere Regeln für die Vertragsbeendigung vereinbaren sie nicht. 3Später schreibt Mara an Ben, 4dass sie den Vertrag mit Ablauf von drei Monaten nach Erhalt ihres Briefes beendet und dann ihr Geld zurückverlangt. Der Brief geht auf dem Postweg verloren und erreicht Ben nicht.
Trifft „Kündigung des Darlehens“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDarlehen mit unbestimmter LaufzeitDie Parteien haben keinen Zeitpunkt für die Rückzahlung festgelegt.
- 2fehltEinseitige Erklärung mit ZugangDie einseitige Erklärung geht Ben nicht zu und wird deshalb nicht wirksam.
- 3erfülltErklärung durch eine VertragsparteiMara gibt die Erklärung als Darlehensgeberin ab.
- 4erfülltErklärungsziel: Beendigung mit DreimonatsfristDer Erklärungsinhalt sieht die Dreimonatsfrist vor, auch wenn diese mangels Zugangs nicht beginnt.
Typische Fehler
FehlerFür die Wirksamkeit der Kündigung wird das Absenden des Briefes für ausreichend gehalten.
RichtigDie Erklärung muss der anderen Vertragspartei zugehen; bloßes Absenden reicht nicht.
FehlerAuch bei einem zinslosen Darlehen wird vor jeder Rückzahlung eine Kündigung verlangt.
RichtigBei einem zinslosen Darlehen darf der Darlehensnehmer ohne vorherige Kündigung zurückzahlen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata