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Kündigung des Darlehens

§ 488 Abs. 3 BGB · Zivilrecht

Die Kündigung eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer das Darlehensverhältnis mit einer Frist von drei Monaten beendet.

Merksatz

Bei unbestimmter Laufzeit führt die Kündigung grundsätzlich erst nach drei Monaten zur Fälligkeit der Rückzahlung.

Wann wird die Rückzahlung fällig?Für ein verzinstes Darlehen ohne festen Rückzahlungstermin und ohne abweichende Regelung: Der Zugang setzt die Dreimonatsfrist in Gang.
  1. Tag des Zugangs
    Kündigung wird wirksam
    Die Erklärung erreicht die andere Vertragspartei; die gesetzliche Frist beginnt zu laufen.
  2. Drei Monate später
    Fristablauf und Fälligkeit
    Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist das Geld zurückzuzahlen.
  1. Kündigung wird wirksam Die Erklärung erreicht die andere Vertragspartei; die gesetzliche Frist beginnt zu laufen.
  2. Fristablauf und Fälligkeit Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist das Geld zurückzuzahlen.
Gesetzlich drei Monate

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara leiht ihrem Bekannten Ben privat 2.000 Euro gegen Zinsen; einen Rückzahlungstermin und besondere Regeln für die Vertragsbeendigung vereinbaren sie nicht. Später schreibt Mara an Ben, dass sie den Vertrag mit Ablauf von drei Monaten nach Erhalt ihres Briefes beendet und dann ihr Geld zurückverlangt. Der Brief wird in Bens Briefkasten eingeworfen und noch am selben Tag von ihm gelesen.

Trifft „Kündigung des Darlehens“ hier zu?

„Kündigung des Darlehens“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Darlehen mit unbestimmter Laufzeit
    Die Parteien haben keinen Zeitpunkt für die Rückzahlung festgelegt.
    erfüllt
  2. 2
    Einseitige Erklärung mit Zugang
    Mara erklärt die Beendigung ohne erforderliche Zustimmung Bens, und ihre Erklärung geht ihm zu.
    erfüllt
  3. 3
    Erklärung durch eine Vertragspartei
    Mara gibt die Erklärung als Darlehensgeberin ab.
    erfüllt
  4. 4
    Erklärungsziel: Beendigung mit Dreimonatsfrist
    Die Erklärung sieht die Beendigung nach Ablauf von drei Monaten ab ihrem Zugang vor.
    erfüllt
BFall B

Mara leiht ihrem Bekannten Ben privat 2.000 Euro gegen Zinsen; 1einen Rückzahlungstermin und besondere Regeln für die Vertragsbeendigung vereinbaren sie nicht. 3Später schreibt Mara an Ben, 4dass sie den Vertrag mit Ablauf von drei Monaten nach Erhalt ihres Briefes beendet und dann ihr Geld zurückverlangt. Der Brief geht auf dem Postweg verloren und erreicht Ben nicht.

Trifft „Kündigung des Darlehens“ hier zu?

„Kündigung des Darlehens“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einseitige Erklärung mit Zugang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Darlehen mit unbestimmter Laufzeit
    Die Parteien haben keinen Zeitpunkt für die Rückzahlung festgelegt.
    erfüllt
  2. 2
    Einseitige Erklärung mit Zugang
    Die einseitige Erklärung geht Ben nicht zu und wird deshalb nicht wirksam.
    fehlt
  3. 3
    Erklärung durch eine Vertragspartei
    Mara gibt die Erklärung als Darlehensgeberin ab.
    erfüllt
  4. 4
    Erklärungsziel: Beendigung mit Dreimonatsfrist
    Der Erklärungsinhalt sieht die Dreimonatsfrist vor, auch wenn diese mangels Zugangs nicht beginnt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die Wirksamkeit der Kündigung wird das Absenden des Briefes für ausreichend gehalten.

RichtigDie Erklärung muss der anderen Vertragspartei zugehen; bloßes Absenden reicht nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch bei einem zinslosen Darlehen wird vor jeder Rückzahlung eine Kündigung verlangt.

RichtigBei einem zinslosen Darlehen darf der Darlehensnehmer ohne vorherige Kündigung zurückzahlen.

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