Definitionen
Kündigung aus wichtigem Grund
§ 648a BGB · ZivilrechtDie Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB berechtigt jeden Vertragsteil beim Werkvertrag, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, d.h. ein Umstand, der dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks unzumutbar macht.
Entscheidend ist, ob die Fortsetzung bis zur Fertigstellung nach umfassender Interessenabwägung noch zumutbar ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eva beauftragt den selbstständigen Fahrradmechaniker Paul damit, die Bremsen ihres Fahrrads zu reparieren. 3Als Eva während der noch laufenden Reparatur nach der verbleibenden Dauer fragt, schlägt Paul ihr aus Wut mit der Faust ins Gesicht. 2Eva erklärt Paul noch am selben Tag, dass sie den Vertrag sofort beendet.
Trifft „Kündigung aus wichtigem Grund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWerkvertragPaul schuldet mit der Reparatur einen bestimmten Arbeitserfolg.
- 2erfülltKündigung durch eine VertragsparteiEva beendet den Vertrag als Bestellerin und damit als Vertragspartei.
- 3erfülltUnzumutbarkeit bis zur Fertigstellung nach umfassender AbwägungDer schwere tätliche Angriff zerstört das Vertrauen so nachhaltig, dass Eva die weitere Vertragsbindung nicht zugemutet werden kann.
1Eva beauftragt den selbstständigen Fahrradmechaniker Paul damit, die Bremsen ihres Fahrrads zu reparieren. Die Reparatur läuft wie vereinbart, doch Eva entdeckt ein günstigeres Angebot für dieselbe Arbeit. 2Allein deshalb erklärt Eva Paul noch am selben Tag, dass sie den Vertrag sofort beendet.
Trifft „Kündigung aus wichtigem Grund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWerkvertragPaul schuldet mit der Reparatur einen bestimmten Arbeitserfolg.
- 2erfülltKündigung durch eine VertragsparteiEva beendet den Vertrag als Bestellerin und damit als Vertragspartei.
- 3fehltUnzumutbarkeit bis zur Fertigstellung nach umfassender AbwägungEin günstigeres Angebot macht die Fortsetzung des vereinbarungsgemäß durchgeführten Vertrags nicht unzumutbar.
Typische Fehler
FehlerWie bei der freien Kündigung wird nur dem Besteller ein Kündigungsrecht zugestanden.
RichtigAus wichtigem Grund können sowohl der Besteller als auch der Unternehmer kündigen.
FehlerAuch für den noch nicht erbrachten Werkteil wird eine Vergütung zugesprochen, von der lediglich ersparte Aufwendungen abgezogen werden.
RichtigBei einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf den bereits erbrachten Werkteil.
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