Definitionen
Krankheit
§ 3 EFZG · ZivilrechtKrankheit ist jeder regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der einer Heilbehandlung bedarf oder die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
Volle Arbeitsfähigkeit schließt eine Krankheit nicht aus, wenn ein regelwidriger Zustand behandlungsbedürftig ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena hat eine Pilzinfektion am Unterarm. 2Ihre Ärztin verordnet ihr dagegen eine Salbe. Lena erledigt ihre Büroarbeit ohne Einschränkungen.
Trifft „Krankheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRegelwidriger Körper- oder GeisteszustandDie Pilzinfektion weicht vom gesunden körperlichen Zustand ab.
- 2erfülltHeilbehandlungsbedarf oder beeinträchtigte ArbeitsfähigkeitDie Infektion erfordert eine Behandlung; eine zusätzliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ist nicht nötig.
Tom schaut bis spät in die Nacht Filme und schläft nur vier Stunden. 2Am nächsten Morgen ist er müde und kann sich bei seiner Büroarbeit deshalb schlechter konzentrieren. Nach einer Nacht mit ausreichend Schlaf ist er wieder ausgeruht.
Trifft „Krankheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRegelwidriger Körper- oder GeisteszustandDie gewöhnliche Müdigkeit nach zu wenig Schlaf ist eine natürliche Körperreaktion und kein regelwidriger Zustand.
- 2erfülltHeilbehandlungsbedarf oder beeinträchtigte ArbeitsfähigkeitDie Müdigkeit beeinträchtigt seine Fähigkeit, die Büroarbeit zu erledigen.
Typische Fehler
FehlerAus dem Vorliegen einer Krankheit wird unmittelbar ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung abgeleitet.
RichtigDie Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen; außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema