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Krankheit

§ 3 EFZG · Zivilrecht

Krankheit ist jeder regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der einer Heilbehandlung bedarf oder die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

Merksatz

Volle Arbeitsfähigkeit schließt eine Krankheit nicht aus, wenn ein regelwidriger Zustand behandlungsbedürftig ist.

Krankheit gleich Arbeitsunfähigkeit?Krankheit betrifft den Gesundheitszustand; Arbeitsunfähigkeit verbindet diesen mit den konkreten Arbeitsaufgaben.
Krankheit
Arbeitsunfähigkeit
Bezugspunkt
Regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand.
Krankheitsbedingtes Hindernis bei der konkret geschuldeten Arbeit.
Behandlungsbedarf
Kann bei einem regelwidrigen Zustand auch ohne Einschränkung der Arbeit genügen.
Genügt allein nicht; die Krankheit muss an der Arbeitsleistung hindern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena hat eine Pilzinfektion am Unterarm. 2Ihre Ärztin verordnet ihr dagegen eine Salbe. Lena erledigt ihre Büroarbeit ohne Einschränkungen.

Trifft „Krankheit“ hier zu?

„Krankheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Regelwidriger Körper- oder Geisteszustand
    Die Pilzinfektion weicht vom gesunden körperlichen Zustand ab.
    erfüllt
  2. 2
    Heilbehandlungsbedarf oder beeinträchtigte Arbeitsfähigkeit
    Die Infektion erfordert eine Behandlung; eine zusätzliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ist nicht nötig.
    erfüllt
BFall B

Tom schaut bis spät in die Nacht Filme und schläft nur vier Stunden. 2Am nächsten Morgen ist er müde und kann sich bei seiner Büroarbeit deshalb schlechter konzentrieren. Nach einer Nacht mit ausreichend Schlaf ist er wieder ausgeruht.

Trifft „Krankheit“ hier zu?

„Krankheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Regelwidriger Körper- oder Geisteszustand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Regelwidriger Körper- oder Geisteszustand
    Die gewöhnliche Müdigkeit nach zu wenig Schlaf ist eine natürliche Körperreaktion und kein regelwidriger Zustand.
    fehlt
  2. 2
    Heilbehandlungsbedarf oder beeinträchtigte Arbeitsfähigkeit
    Die Müdigkeit beeinträchtigt seine Fähigkeit, die Büroarbeit zu erledigen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Vorliegen einer Krankheit wird unmittelbar ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung abgeleitet.

RichtigDie Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen; außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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