Definitionen
Kundgabe der Missachtung
§ 185 StGB · StrafrechtKundgabe der Missachtung ist die nach außen erkennbare Äußerung einer Geringschätzung, die einen Mangel an Achtung vor der Person des Betroffenen als Mensch oder in seiner sozialen Stellung zum Ausdruck bringt und ihn dadurch in seiner Ehre herabsetzt. Sie muss von dem Betroffenen oder einem Dritten wahrgenommen und in ihrem ehrverletzenden Sinn verstanden werden.
Die Äußerung allein genügt nicht, wenn niemand ihren ehrverletzenden Sinn wahrnimmt und versteht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Im Hausflur sagt Paul zu seinem Nachbarn Max: „Du bist ein Dreckschwein.“ Max hört und versteht den Satz.
Trifft „Kundgabe der Missachtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNach außen erkennbare ÄußerungPaul bringt seine Äußerung durch Sprechen nach außen.
- 2erfülltEhrverletzende GeringschätzungDie Beschimpfung setzt Max persönlich herab.
- 3erfülltWahrnehmung und Verständnis durch den Betroffenen oder einen DrittenMax nimmt die Äußerung wahr und versteht ihren ehrverletzenden Sinn.
Im Hausflur sagt Paul zu seinem Nachbarn Max: „Du bist ein Dreckschwein.“ Max trägt Kopfhörer mit lauter Musik und hört kein Wort; weitere Personen sind nicht anwesend.
Trifft „Kundgabe der Missachtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNach außen erkennbare ÄußerungPaul bringt seine Äußerung durch Sprechen nach außen.
- 2erfülltEhrverletzende GeringschätzungDie Beschimpfung setzt Max persönlich herab.
- 3fehltWahrnehmung und Verständnis durch den Betroffenen oder einen DrittenMax hört die Äußerung nicht, und ein Dritter ist nicht anwesend.
Typische Fehler
FehlerEs wird verlangt, dass der Betroffene selbst die Beschimpfung wahrnimmt.
RichtigAuch die Wahrnehmung durch einen Dritten genügt, wenn dieser den ehrverletzenden Sinn versteht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema