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Kundgabe der Missachtung

§ 185 StGB · Strafrecht

Kundgabe der Missachtung ist die nach außen erkennbare Äußerung einer Geringschätzung, die einen Mangel an Achtung vor der Person des Betroffenen als Mensch oder in seiner sozialen Stellung zum Ausdruck bringt und ihn dadurch in seiner Ehre herabsetzt. Sie muss von dem Betroffenen oder einem Dritten wahrgenommen und in ihrem ehrverletzenden Sinn verstanden werden.

Merksatz

Die Äußerung allein genügt nicht, wenn niemand ihren ehrverletzenden Sinn wahrnimmt und versteht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Im Hausflur sagt Paul zu seinem Nachbarn Max: „Du bist ein Dreckschwein.“ Max hört und versteht den Satz.

Trifft „Kundgabe der Missachtung“ hier zu?

„Kundgabe der Missachtung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nach außen erkennbare Äußerung
    Paul bringt seine Äußerung durch Sprechen nach außen.
    erfüllt
  2. 2
    Ehrverletzende Geringschätzung
    Die Beschimpfung setzt Max persönlich herab.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrnehmung und Verständnis durch den Betroffenen oder einen Dritten
    Max nimmt die Äußerung wahr und versteht ihren ehrverletzenden Sinn.
    erfüllt
BFall B

Im Hausflur sagt Paul zu seinem Nachbarn Max: „Du bist ein Dreckschwein.“ Max trägt Kopfhörer mit lauter Musik und hört kein Wort; weitere Personen sind nicht anwesend.

Trifft „Kundgabe der Missachtung“ hier zu?

„Kundgabe der Missachtung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wahrnehmung und Verständnis durch den Betroffenen oder einen Dritten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nach außen erkennbare Äußerung
    Paul bringt seine Äußerung durch Sprechen nach außen.
    erfüllt
  2. 2
    Ehrverletzende Geringschätzung
    Die Beschimpfung setzt Max persönlich herab.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrnehmung und Verständnis durch den Betroffenen oder einen Dritten
    Max hört die Äußerung nicht, und ein Dritter ist nicht anwesend.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird verlangt, dass der Betroffene selbst die Beschimpfung wahrnimmt.

RichtigAuch die Wahrnehmung durch einen Dritten genügt, wenn dieser den ehrverletzenden Sinn versteht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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