Definitionen
Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
§ 314 BGB · ZivilrechtDie Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) beendet wird; sie kann ordentlich (fristgebunden) oder außerordentlich aus wichtigem Grund (fristlos) erfolgen, wobei das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nicht abdingbar ist.
Bei der Kündigung geht es um die künftige Vertragsbindung, nicht um die Rückabwicklung vergangener Leistungen.
- KenntnisGrund wird bekanntDie kündigungsberechtigte Seite erfährt vom maßgeblichen Grund.
- FristendeZugang spätestens jetztDie Erklärung muss spätestens jetzt beim anderen Vertragsteil angekommen sein.
- Grund wird bekannt Die kündigungsberechtigte Seite erfährt vom maßgeblichen Grund.
- Zugang spätestens jetzt Die Erklärung muss spätestens jetzt beim anderen Vertragsteil angekommen sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Lea nutzt gegen einen monatlichen Beitrag ein Fitnessstudio aufgrund eines unbefristeten Vertrags. Vereinbart ist, dass jede Seite den Vertrag mit einem Monat Vorlauf zum Monatsende durch eine Erklärung an die andere Seite beenden kann. 1Lea schreibt dem Studio, dass sie den Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats beendet; der Brief kommt dort noch am selben Tag an. 3Bereits erbrachte Leistungen und die dafür gezahlten Beiträge sollen davon unberührt bleiben.
Trifft „Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige empfangsbedürftige WillenserklärungLea erklärt die Beendigung gegenüber dem Studio, ohne dass dessen Einverständnis erforderlich ist.
- 2erfülltAuf Dauer angelegtes SchuldverhältnisDer Vertrag verpflichtet fortlaufend zur Nutzungsmöglichkeit gegen wiederkehrende Beiträge.
- 3erfülltBeendigung für die ZukunftNur die künftige Vertragsbindung entfällt, während die bisherigen Leistungen bestehen bleiben.
2Lea nutzt gegen einen monatlichen Beitrag ein Fitnessstudio aufgrund eines unbefristeten Vertrags. Lea und das Studio vereinbaren gemeinsam, den Vertrag mit Ablauf des nächsten Monats zu beenden. 3Bereits erbrachte Leistungen und die dafür gezahlten Beiträge sollen davon unberührt bleiben.
Trifft „Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEinseitige empfangsbedürftige WillenserklärungDie Beendigung beruht auf einem Aufhebungsvertrag beider Seiten und nicht auf einer einseitigen Erklärung.
- 2erfülltAuf Dauer angelegtes SchuldverhältnisDer Vertrag begründet fortlaufende Leistungen gegen wiederkehrende Beiträge.
- 3erfülltBeendigung für die ZukunftDie vereinbarte Beendigung betrifft nur die künftige Vertragsbindung.
Typische Fehler
FehlerBei einer Vertragspflichtverletzung wird sofort aus wichtigem Grund gekündigt, ohne eine vorherige Abhilfefrist oder Abmahnung zu prüfen.
RichtigGrundsätzlich muss zunächst eine Abhilfefrist erfolglos verstreichen oder eine Abmahnung erfolglos bleiben; ihre Entbehrlichkeit bedarf einer gesetzlichen Ausnahme.
FehlerDas Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird nach Kenntnis des Grundes als zeitlich unbegrenzt behandelt.
RichtigWer den Grund kennt, muss die Kündigung innerhalb eines nach den Umständen angemessenen Zeitraums erklären.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema