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Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

§ 314 BGB · Zivilrecht

Die Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) beendet wird; sie kann ordentlich (fristgebunden) oder außerordentlich aus wichtigem Grund (fristlos) erfolgen, wobei das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nicht abdingbar ist.

Merksatz

Bei der Kündigung geht es um die künftige Vertragsbindung, nicht um die Rückabwicklung vergangener Leistungen.

Wann ist die Kündigung noch rechtzeitig?Für die Kündigung nach § 314 BGB zählt der Zeitraum ab Kenntnis des Grundes. Seine Länge richtet sich nach dem Einzelfall.
  1. Kenntnis
    Grund wird bekannt
    Die kündigungsberechtigte Seite erfährt vom maßgeblichen Grund.
  2. Fristende
    Zugang spätestens jetzt
    Die Erklärung muss spätestens jetzt beim anderen Vertragsteil angekommen sein.
  1. Grund wird bekannt Die kündigungsberechtigte Seite erfährt vom maßgeblichen Grund.
  2. Zugang spätestens jetzt Die Erklärung muss spätestens jetzt beim anderen Vertragsteil angekommen sein.
Angemessener Zeitraum

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Lea nutzt gegen einen monatlichen Beitrag ein Fitnessstudio aufgrund eines unbefristeten Vertrags. Vereinbart ist, dass jede Seite den Vertrag mit einem Monat Vorlauf zum Monatsende durch eine Erklärung an die andere Seite beenden kann. 1Lea schreibt dem Studio, dass sie den Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats beendet; der Brief kommt dort noch am selben Tag an. 3Bereits erbrachte Leistungen und die dafür gezahlten Beiträge sollen davon unberührt bleiben.

Trifft „Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen“ hier zu?

„Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
    Lea erklärt die Beendigung gegenüber dem Studio, ohne dass dessen Einverständnis erforderlich ist.
    erfüllt
  2. 2
    Auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis
    Der Vertrag verpflichtet fortlaufend zur Nutzungsmöglichkeit gegen wiederkehrende Beiträge.
    erfüllt
  3. 3
    Beendigung für die Zukunft
    Nur die künftige Vertragsbindung entfällt, während die bisherigen Leistungen bestehen bleiben.
    erfüllt
BFall B

2Lea nutzt gegen einen monatlichen Beitrag ein Fitnessstudio aufgrund eines unbefristeten Vertrags. Lea und das Studio vereinbaren gemeinsam, den Vertrag mit Ablauf des nächsten Monats zu beenden. 3Bereits erbrachte Leistungen und die dafür gezahlten Beiträge sollen davon unberührt bleiben.

Trifft „Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen“ hier zu?

„Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
    Die Beendigung beruht auf einem Aufhebungsvertrag beider Seiten und nicht auf einer einseitigen Erklärung.
    fehlt
  2. 2
    Auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis
    Der Vertrag begründet fortlaufende Leistungen gegen wiederkehrende Beiträge.
    erfüllt
  3. 3
    Beendigung für die Zukunft
    Die vereinbarte Beendigung betrifft nur die künftige Vertragsbindung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer Vertragspflichtverletzung wird sofort aus wichtigem Grund gekündigt, ohne eine vorherige Abhilfefrist oder Abmahnung zu prüfen.

RichtigGrundsätzlich muss zunächst eine Abhilfefrist erfolglos verstreichen oder eine Abmahnung erfolglos bleiben; ihre Entbehrlichkeit bedarf einer gesetzlichen Ausnahme.

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird nach Kenntnis des Grundes als zeitlich unbegrenzt behandelt.

RichtigWer den Grund kennt, muss die Kündigung innerhalb eines nach den Umständen angemessenen Zeitraums erklären.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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