Definitionen
Kündigung zur Unzeit
§ 671 II BGB · ZivilrechtEine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn der Beauftragte den Auftrag zu einem Zeitpunkt kündigt, in dem der Auftraggeber nicht in der Lage ist, für die weitere Besorgung des Geschäfts anderweitig vorzusorgen. Die Kündigung bleibt wirksam; ohne wichtigen Grund für die Kündigung zu diesem Zeitpunkt muss der Beauftragte dem Auftraggeber den dadurch entstehenden Schaden ersetzen.
Entscheidend ist, ob dem Auftraggeber genügend Zeit für eine anderweitige Organisation der Geschäftsbesorgung bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Für Annas einwöchige Auslandsreise hat Paul verbindlich und kostenlos das tägliche Füttern ihrer zu Hause gebliebenen Katze übernommen. 1Am ersten Abend schreibt Paul ihr kurz vor der Fütterung, dass er ab sofort aufhöre, weil er lieber fernsehen möchte. 2Anna kann an diesem Abend weder selbst zurückkehren noch eine andere Person zum Füttern finden.
Trifft „Kündigung zur Unzeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKündigung des Auftrags durch den BeauftragtenPaul beendet die verbindlich und unentgeltlich übernommene Aufgabe durch seine Erklärung gegenüber Anna.
- 2erfülltKeine rechtzeitige Möglichkeit anderweitiger FürsorgeAnna kann die anstehende Versorgung der Katze weder selbst übernehmen noch rechtzeitig anders organisieren.
Für Annas einwöchige Auslandsreise hat Paul verbindlich und kostenlos das tägliche Füttern ihrer zu Hause gebliebenen Katze übernommen. 1Zwei Wochen vor der Reise schreibt Paul ihr, dass er die Vereinbarung ab sofort beende, weil er seine Freizeit anders verplanen möchte. Noch am selben Tag sagt eine andere Nachbarin Anna verbindlich zu, die Katze während der gesamten Reise zu füttern.
Trifft „Kündigung zur Unzeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKündigung des Auftrags durch den BeauftragtenPaul beendet die verbindlich und unentgeltlich übernommene Aufgabe durch seine Erklärung gegenüber Anna.
- 2fehltKeine rechtzeitige Möglichkeit anderweitiger FürsorgeAnna kann die Versorgung rechtzeitig durch eine andere Nachbarin sicherstellen.
Typische Fehler
FehlerDie Kündigung wird wegen ihres unzeitigen Zeitpunkts als unwirksam behandelt.
RichtigDie Kündigung beendet den Auftrag auch dann, wenn sie zur Unzeit erfolgt; möglich ist eine Schadensersatzpflicht.
FehlerAus jeder Kündigung zur Unzeit wird ohne weitere Prüfung eine Schadensersatzpflicht abgeleitet.
RichtigDie Ersatzpflicht setzt voraus, dass kein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt und dadurch ein Schaden entsteht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema