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Kunstfreiheit

Art. 5 III 1 GG · Öffentliches Recht

Die Kunstfreiheit gewährleistet als vorbehaltlos garantiertes Grundrecht das künstlerische Schaffen (Werkbereich) sowie die Darbietung, Verbreitung und Vermittlung des Kunstwerks an die Öffentlichkeit (Wirkbereich). Kunst kann nach dem materiellen Kunstbegriff als freie schöpferische Gestaltung verstanden werden, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Daneben erfassen der formale Kunstbegriff Werke anerkannter Kunstgattungen und der offene Kunstbegriff Werke, deren vielschichtiger Aussagegehalt fortgesetzte Interpretationen ermöglicht.

Merksatz

Der Schutz endet nicht bei der Herstellung, sondern umfasst auch die Vermittlung von Kunst.

Kunst und Meinung: Was ist der Unterschied?Die Schutzbereiche können sich überschneiden. Der Gesetzesvorbehalt für Meinungsäußerungen gilt nicht für die Kunstfreiheit.
Kunstfreiheit
Meinungsfreiheit
Geschützte Tätigkeit
Künstlerisches Schaffen und öffentliche Vermittlung von Kunst.
Äußerung und Verbreitung von Meinungen.
Gesetzesvorbehalt
Kein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt.
Schranken durch allgemeine Gesetze, gesetzliche Jugendschutzregeln und den Schutz der persönlichen Ehre.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara hat ein Aquarell gemalt, in dem sie die Trauer über den Tod ihres Vaters mit dunklen Farben und verzerrten Formen ausdrückt. 2Ben zeigt dieses Bild mit Maras Erlaubnis in einer öffentlich zugänglichen Ausstellung.

Trifft „Kunstfreiheit“ hier zu?

„Kunstfreiheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Künstlerischer Charakter des Werks
    Das Aquarell gehört zur Malerei und bringt zugleich persönliche Erlebnisse durch eine eigene Gestaltung zum Ausdruck.
    erfüllt
  2. 2
    Betätigung im Werkbereich oder Wirkbereich
    Bens Ausstellung vermittelt das Bild an die Öffentlichkeit und gehört damit zum Wirkbereich.
    erfüllt
BFall B

1Ben besitzt ein Aquarell von Mara, das deren Trauer über den Tod ihres Vaters durch dunkle Farben und verzerrte Formen ausdrückt. Er übergibt das Bild ausschließlich als Sicherheit für einen Kredit zum Kauf seiner privaten Waschmaschine an eine Bank. Das Bild wird im verschlossenen Tresor verwahrt und weder ausgestellt noch vervielfältigt.

Trifft „Kunstfreiheit“ hier zu?

„Kunstfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betätigung im Werkbereich oder Wirkbereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Künstlerischer Charakter des Werks
    Das Aquarell gehört zur Malerei und bringt Maras persönliche Erlebnisse gestalterisch zum Ausdruck.
    erfüllt
  2. 2
    Betätigung im Werkbereich oder Wirkbereich
    Bens rein private Kreditsicherung dient hier weder dem künstlerischen Schaffen noch der Vermittlung des Bildes an die Öffentlichkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG werden unmittelbar auf die Kunstfreiheit übertragen.

RichtigArt. 5 Abs. 2 GG ist auf die Kunstfreiheit nicht unmittelbar anwendbar; sie steht unter keinem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt.

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