Definitionen
Konsensualvertrag
§§ 145 ff. BGB · ZivilrechtEin Konsensualvertrag ist ein Vertrag, der allein durch die übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien (Angebot und Annahme) zustande kommt, ohne dass es zusätzlich der Übergabe einer Sache bedarf. Gesetzliche Formvorschriften können dennoch einzuhalten sein.
Entscheidend für den Vertragsschluss ist die Einigung, nicht die Übergabe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Buchhändler bietet Lea ein Buch für 20 Euro an, und Lea sagt sofort zu. 2Beide vereinbaren, dass Lea das Buch erst am nächsten Tag abholt und bezahlt.
Trifft „Konsensualvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbereinstimmende WillenserklärungenLea nimmt das Angebot des Händlers unverändert an.
- 2erfülltKeine Sachübergabe als Voraussetzung des VertragsschlussesDer Kauf wird bereits durch die Einigung geschlossen; die spätere Übergabe dient seiner Erfüllung.
Ein Buchhändler bietet Lea ein Buch für 20 Euro an. Lea antwortet, sie wolle es nur für 15 Euro kaufen, und der Händler lehnt ab. Über das Abholen sind sie sich schon vorher einig geworden: 2Lea soll das Buch erst am Tag nach einem Kaufabschluss abholen und bezahlen.
Trifft „Konsensualvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltÜbereinstimmende WillenserklärungenDie Erklärungen stimmen beim Preis nicht überein, sodass kein Kaufvertrag zustande kommt.
- 2erfülltKeine Sachübergabe als Voraussetzung des VertragsschlussesDer angestrebte Kauf setzt für seinen Abschluss keine Übergabe voraus; diese soll erst später stattfinden.
Typische Fehler
FehlerEin Konsensualvertrag wird mit einem stets formfreien Vertrag gleichgesetzt.
RichtigGesetzliche Formanforderungen schließen die Einordnung als Konsensualvertrag nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata