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Kongruenz von Schaden und Vorteil

§ 249 BGB · Zivilrecht

Bei der Vorteilsausgleichung müssen Schaden und Vorteil kongruent sein, d.h. beide müssen sachlich derselben Schadensposition zuzuordnen sein und zeitlich miteinander in einem inneren Zusammenhang stehen. Dass beide auf demselben Ereignis beruhen, genügt dafür allein nicht.

Merksatz

Entscheidend ist, welchen Schaden ein Vorteil ausgleicht, nicht nur, wodurch er entstanden ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die selbstständige Lea wird bei einem von Ben verschuldeten Unfall verletzt und kann im Mai keine Aufträge ausführen. Dadurch entgehen ihr 3.000 Euro Honorare. Zugleich spart sie im Mai 120 Euro Benzinkosten, die sonst ausschließlich für die Autofahrten zu diesen Aufträgen angefallen wären. Lea verlangt von Ben Ersatz für den Einkommensausfall im Mai.

Trifft „Kongruenz von Schaden und Vorteil“ hier zu?

„Kongruenz von Schaden und Vorteil“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sachliche Zuordnung zu derselben Schadensposition
    Die ersparten Fahrtkosten wären zur Erzielung gerade der ausgefallenen Honorare angefallen.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitlicher Zusammenhang zwischen Schaden und Vorteil
    Die Ersparnis betrifft denselben Monat wie der geltend gemachte Einkommensausfall.
    erfüllt
BFall B

Bei einem von Ben verschuldeten Unfall im Mai wird Leas Fahrrad beschädigt und Lea verletzt. Lea lässt das Fahrrad noch im Mai für 400 Euro reparieren und bezahlt die Rechnung. 2Weil die selbstständige Lea im Mai keine Aufträge ausführen kann, spart sie in diesem Monat 120 Euro Benzinkosten für ihre beruflichen Autofahrten. Sie verlangt von Ben nur Ersatz der Fahrradreparaturkosten.

Trifft „Kongruenz von Schaden und Vorteil“ hier zu?

„Kongruenz von Schaden und Vorteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sachliche Zuordnung zu derselben Schadensposition

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sachliche Zuordnung zu derselben Schadensposition
    Die ersparten beruflichen Fahrtkosten gehören zum Einkommensausfall und gleichen nicht die Fahrradreparaturkosten aus.
    fehlt
  2. 2
    Zeitlicher Zusammenhang zwischen Schaden und Vorteil
    Die Ersparnis fällt wie die unfallbedingten Reparaturkosten im Mai an.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Geldersparnis wird als sachlich passend behandelt, weil auch der Schaden in Geld berechnet wird.

RichtigDie gemeinsame Geldbewertung genügt nicht; Vorteil und Schaden müssen derselben konkreten Schadensposition zuzuordnen sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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