Definitionen
Kongruenzgebot
Art. 258 AEUV · Öffentliches RechtDas Kongruenzgebot verlangt im Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV, dass die begründete Stellungnahme den durch das Mahnschreiben festgelegten Streitgegenstand wahrt. Die Klage muss sich ihrerseits innerhalb des durch die begründete Stellungnahme festgelegten Streitgegenstands halten. Eine Einschränkung des Streitgegenstands und eine Präzisierung der ursprünglich erhobenen Rügen sind zulässig, nicht aber eine Erweiterung oder sonstige Änderung des Streitgegenstands.
Das Vorverfahren begrenzt den späteren Prozessstoff, nicht den genauen Wortlaut der Klage.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Europäische Kommission wirft einem Mitgliedstaat in einem förmlichen Aufforderungsschreiben vor, eine Trinkwasserrichtlinie und eine Abfallrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt zu haben. 1Ihre anschließende begründete Stellungnahme betrifft nur noch die fehlende Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie. 2Auch ihre Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union betrifft ausschließlich die fehlende Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie.
Trifft „Kongruenzgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellungnahme wahrt den Rahmen des MahnschreibensDie Stellungnahme beschränkt sich auf einen der beiden bereits im Aufforderungsschreiben erhobenen Vorwürfe.
- 2erfülltKlage wahrt den Rahmen der StellungnahmeDie Klage hält an dem in der Stellungnahme verbliebenen Vorwurf fest.
Die Europäische Kommission wirft einem Mitgliedstaat in einem förmlichen Aufforderungsschreiben vor, eine Trinkwasserrichtlinie und eine Abfallrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt zu haben. 1Ihre anschließende begründete Stellungnahme betrifft nur noch die fehlende Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie. In ihrer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union beanstandet sie neben der fehlenden Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie auch wieder die fehlende Umsetzung der Abfallrichtlinie.
Trifft „Kongruenzgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellungnahme wahrt den Rahmen des MahnschreibensDie Stellungnahme beschränkt sich auf einen der beiden bereits im Aufforderungsschreiben erhobenen Vorwürfe.
- 2fehltKlage wahrt den Rahmen der StellungnahmeDie Klage erweitert den durch die Stellungnahme eingegrenzten Streitgegenstand um den zuvor fallengelassenen Vorwurf zur Abfallrichtlinie.
Typische Fehler
FehlerEine in der Stellungnahme fallengelassene Rüge wird in der Klage wieder aufgenommen, weil sie bereits im Mahnschreiben enthalten war.
RichtigDie Klage bleibt auch an einen gegenüber dem Mahnschreiben eingeschränkten Streitgegenstand der begründeten Stellungnahme gebunden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema