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Kongruenzgebot

Art. 258 AEUV · Öffentliches Recht

Das Kongruenzgebot verlangt im Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV, dass die begründete Stellungnahme den durch das Mahnschreiben festgelegten Streitgegenstand wahrt. Die Klage muss sich ihrerseits innerhalb des durch die begründete Stellungnahme festgelegten Streitgegenstands halten. Eine Einschränkung des Streitgegenstands und eine Präzisierung der ursprünglich erhobenen Rügen sind zulässig, nicht aber eine Erweiterung oder sonstige Änderung des Streitgegenstands.

Merksatz

Das Vorverfahren begrenzt den späteren Prozessstoff, nicht den genauen Wortlaut der Klage.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Europäische Kommission wirft einem Mitgliedstaat in einem förmlichen Aufforderungsschreiben vor, eine Trinkwasserrichtlinie und eine Abfallrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt zu haben. 1Ihre anschließende begründete Stellungnahme betrifft nur noch die fehlende Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie. 2Auch ihre Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union betrifft ausschließlich die fehlende Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie.

Trifft „Kongruenzgebot“ hier zu?

„Kongruenzgebot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellungnahme wahrt den Rahmen des Mahnschreibens
    Die Stellungnahme beschränkt sich auf einen der beiden bereits im Aufforderungsschreiben erhobenen Vorwürfe.
    erfüllt
  2. 2
    Klage wahrt den Rahmen der Stellungnahme
    Die Klage hält an dem in der Stellungnahme verbliebenen Vorwurf fest.
    erfüllt
BFall B

Die Europäische Kommission wirft einem Mitgliedstaat in einem förmlichen Aufforderungsschreiben vor, eine Trinkwasserrichtlinie und eine Abfallrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt zu haben. 1Ihre anschließende begründete Stellungnahme betrifft nur noch die fehlende Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie. In ihrer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union beanstandet sie neben der fehlenden Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie auch wieder die fehlende Umsetzung der Abfallrichtlinie.

Trifft „Kongruenzgebot“ hier zu?

„Kongruenzgebot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Klage wahrt den Rahmen der Stellungnahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellungnahme wahrt den Rahmen des Mahnschreibens
    Die Stellungnahme beschränkt sich auf einen der beiden bereits im Aufforderungsschreiben erhobenen Vorwürfe.
    erfüllt
  2. 2
    Klage wahrt den Rahmen der Stellungnahme
    Die Klage erweitert den durch die Stellungnahme eingegrenzten Streitgegenstand um den zuvor fallengelassenen Vorwurf zur Abfallrichtlinie.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine in der Stellungnahme fallengelassene Rüge wird in der Klage wieder aufgenommen, weil sie bereits im Mahnschreiben enthalten war.

RichtigDie Klage bleibt auch an einen gegenüber dem Mahnschreiben eingeschränkten Streitgegenstand der begründeten Stellungnahme gebunden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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