Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen

Kompetenzanmaßung

Öffentliches Recht

Kompetenzanmaßung liegt vor, wenn eine Behörde oder ein Hoheitsträger eine Maßnahme trifft, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zum eigenen Aufgabenbereich gehört (absolute sachliche Unzuständigkeit). Eine bloß örtliche Unzuständigkeit genügt hierfür nicht. Ein wegen Kompetenzanmaßung erlassener Verwaltungsakt ist nichtig, wenn der besonders schwerwiegende Zuständigkeitsfehler nach verständiger Würdigung aller Umstände offensichtlich ist.

Merksatz

Entscheidend ist ein völlig fremdes Aufgabengebiet, nicht bloß der falsche Verwaltungsbezirk.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Finanzamt F ist ausschließlich für Steuerangelegenheiten zuständig. Das Finanzamt F erlaubt Mira schriftlich, auf ihrem Grundstück ein Wohnhaus zu bauen.

Trifft „Kompetenzanmaßung“ hier zu?

„Kompetenzanmaßung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maßnahme einer Behörde oder eines Hoheitsträgers
    Das Finanzamt handelt als Behörde und erteilt eine behördliche Erlaubnis.
    erfüllt
  2. 2
    Vollständig fremdes Aufgabengebiet
    Die Erlaubnis zum Hausbau gehört unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu den Aufgaben dieses Finanzamts.
    erfüllt
BFall B

Die Finanzämter F und G bearbeiten Einkommensteuerfälle jeweils nur für die Einwohner ihres Bezirks. Mira wohnt und arbeitet ausschließlich im Bezirk G. 1Das Finanzamt F legt durch einen schriftlichen Bescheid fest, wie viel Einkommensteuer Mira zahlen muss.

Trifft „Kompetenzanmaßung“ hier zu?

„Kompetenzanmaßung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollständig fremdes Aufgabengebiet

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maßnahme einer Behörde oder eines Hoheitsträgers
    Das Finanzamt handelt als Behörde und setzt Einkommensteuer fest.
    erfüllt
  2. 2
    Vollständig fremdes Aufgabengebiet
    Die Einkommensteuer gehört zum Aufgabenbereich des Finanzamts; der Zuständigkeitsfehler betrifft lediglich den Bezirk.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon das Handeln einer örtlich unzuständigen Behörde wird als Kompetenzanmaßung eingeordnet.

RichtigErforderlich ist ein vollständig fremdes Aufgabengebiet; bloße örtliche Unzuständigkeit genügt nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin wegen Kompetenzanmaßung erlassener Verwaltungsakt wird auch bei offensichtlich besonders schwerwiegendem Zuständigkeitsfehler nur für anfechtbar gehalten.

RichtigBei einem offensichtlich besonders schwerwiegenden Zuständigkeitsfehler ist der Verwaltungsakt nichtig.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.