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Kondiktion

§ 812 BGB · Zivilrecht

Die Kondiktion ist der schuldrechtliche Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, der entsteht, wenn jemand durch Leistung oder in sonstiger Weise auf Kosten eines anderen ohne rechtlichen Grund etwas erlangt hat.

Merksatz

Ein erlangter Vorteil allein genügt nicht: Entscheidend ist, ob dafür ein rechtlicher Grund besteht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Anna überweist Ben 100 Euro von ihrem Konto, weil sie irrtümlich glaubt, ihm noch diesen Betrag aus einem Darlehen zu schulden. 1Ben erhält die Gutschrift auf seinem Konto. 3Das Darlehen war jedoch bereits vollständig zurückgezahlt, und es gibt keinen anderen Grund für die Zahlung.

Trifft „Kondiktion“ hier zu?

„Kondiktion“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Etwas erlangt
    Ben erlangt durch die Gutschrift ein entsprechendes Kontoguthaben.
    erfüllt
  2. 2
    Durch Leistung oder sonst auf Kosten eines anderen
    Anna wendet Ben bewusst Geld aus ihrem Vermögen zur vermeintlichen Schuldtilgung zu.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne rechtlichen Grund
    Die Rückzahlungspflicht war bereits erfüllt, und ein anderer Rechtsgrund besteht nicht.
    erfüllt
BFall B

Ben hat Anna 100 Euro geliehen, die sie bislang nicht zurückgezahlt hat. Wie vereinbart soll Anna das Geld heute zurückzahlen. 2Anna überweist ihm dafür 100 Euro von ihrem Konto. 1Ben erhält die Gutschrift auf seinem Konto.

Trifft „Kondiktion“ hier zu?

„Kondiktion“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ohne rechtlichen Grund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Etwas erlangt
    Ben erlangt durch die Gutschrift ein entsprechendes Kontoguthaben.
    erfüllt
  2. 2
    Durch Leistung oder sonst auf Kosten eines anderen
    Anna wendet Ben bewusst Geld aus ihrem Vermögen zur Rückzahlung des Darlehens zu.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne rechtlichen Grund
    Die noch bestehende Rückzahlungspflicht aus dem Darlehen bildet den Rechtsgrund für die Zahlung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerKondiktionen werden auf die Rückforderung eigener Leistungen beschränkt.

RichtigAuch ein sonstiger Erwerb auf Kosten eines anderen kann einen Kondiktionsanspruch begründen, wenn dafür kein rechtlicher Grund besteht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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